Wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mussten sich am Dienstag drei Erwachsene am Landesgericht Klagenfurt vor Richterin Marlene Moshammer verantworten.

Dem Trio wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Juli 2020 bis Juli 2021 einem damals fünf- bzw. sechsjährigen Mädchen, das ihrer Fürsorge unterstand, körperliche und seelische Qualen zugefügt zu haben. Konkret sollen die Kindesmutter und der im gemeinsamen Haushalt wohnende Lebensgefährte sowie die ebenfalls in der Unterkunft lebende Mutter des Lebensgefährten das Mädchen geschlagen, an den Haaren und an den Ohren gezogen, mit Brennnesseln geschlagen, in einen kalten Teich geworfen sowie in einen finsteren Keller gesperrt haben - das berichtete das nunmehr neunjährige Mädchen glaubhaft ihren Betreuern und ihrer aktuellen Pflegemutter.

Der Prozess wurde zur Einvernahme von neun weiteren Zeugen und eines Sachverständigen vertagt.