Die Rechtsanwaltskammer plädiert an die Behörden, bei der Kontrolle des ab Dienstag verschärften Lockdowns auf Strafen zu verzichten und stattdessen auf Ermahnung zusetzen. Der aktuelle Entwurf ist aus Sicht von Präsident Rupert Wolff "sehr viel genauer und sorgfältiger gemacht als die Vorgänger-Verordnungen". Allerdings kritisiert Wolff im APA-Interview teils falsche Angaben der Regierung über die Ausgangsbeschränkungen. Klare Regeln fordert er für berufstätige Eltern.

"Ich würde mir wünschen, dass die Politik klarer kommuniziert, weil nur wenn die Bevölkerung das alles versteht, wird sie das auch akzeptieren", deponiert Wolff. Er kritisiert, dass am Samstag zuerst davon die Rede war, dass das Verlassen des privaten Wohnbereiches nur aus vier Gründen zulässig wäre. Tatsächlich stehen in der Verordnung aber neun Ausnahmen. Und auch die zuerst von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in den Raum gestellte Einschränkung auf nur eine haushaltsfremde Kontaktperson findet sich in der Verordnung nicht.

Unklarheiten

Vielmehr ist in der Verordnung davon die Rede, dass man sich mit "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird" treffen darf. Dies können laut den Erläuterungen zur Verordnung durchaus auch mehrere Kontaktpersonen sein. "Da war mir die Kommunikation zu wenig klar und umfassend", sagt Wolff. Unklar ist aus seiner Sicht außerdem, wie der regelmäßige Kontakt im Zweifelsfall nachgewiesen werden soll: "Muss ich da ein Standortprotokoll meines Handys der letzten drei Monate vorlegen?"

Der Rechtsanwalt hofft nun, dass die Behörden bei der Kontrolle der Maßnahmen nicht auf Strafen setzen, sondern auf Aufklärung und Ermahnung. Außerdem brauche es genaue Anweisungen des Innenministeriums an die Polizei, um bei Kontrollen Missverständnisse darüber zu vermeiden, was erlaubt und was verboten ist. Grundsätzlich lobt Wolf die Qualität der Verordnung aber: "Es ist sorgfältig gemacht. Man hat versucht, möglichst alle Bereiche zu bedenken. Auslegungsbedarf wird es immer geben."

Unklarheiten sieht Wolff unter anderem bei den Regeln für die Abholung von Speisen in der Gastronomie. Dem Wortlaut der Verordnung zufolge dürfte man einen im Lokal abgeholten Burger nämlich nicht im Umkreis von 50 Metern um das Lokal essen. "Dass ich erst ab Meter 51 hineinbeißen darf, ist irgendwie skurril." Eine klare Regel braucht es aus Sicht des Rechtsanwalts dafür, dass Eltern, die sich für Distance Learning entscheiden und ihre Kinder nicht in die Schule schicken, von der Arbeitspflicht befreit werden.

Eine Ungleichbehandlung sieht Wolff zwischen der Gastronomie und dem Handel, weil Lokale telefonisch bestellte Speisen verkaufen dürfen, die Abholung von Waren im Handel aber verboten ist.