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Neue Erkenntnisse zu Mordfall in der Justizanstalt Klagenfurt

17-Jähriger war laut Gutachterin zurechnungsfähig. Er gilt als so gefährlich, dass er zusätzlich zu einer Verurteilung in den Maßnahmenvollzug eingewiesen werden soll.

© Helmuth Weichselbraun
Die Anklagebehörde ermittelt wegen des Verdachtes des Mordes in der Justizanstalt Klagenfurt

Vor sieben Wochen wurde ein 19-jähriger Häftling tot in seiner Zelle in der Justizanstalt Klagenfurt aufgefunden. Sein erst 17-jähriger Mitinsasse soll ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann mit einer Rasierklinge getötet haben. Gegen den Jugendlichen wird wegen Mordes ermittelt. Tatverdächtiger und Opfer waren in der Jugendabteilung des Gefängnisses untergebracht.

Am Montag gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt neue Erkenntnisse zu dem Fall bekannt: Über den 17-jährigen Tatverdächtigen wurde ein psychologisches Gutachten erstellt, das jetzt vorliegt. „Die Sachverständige kam zum Schluss, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt in der Lage gewesen ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen, und danach zu handeln. Dennoch ist von einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung auszugehen und ist es zu erwarten, dass ohne entsprechende Behandlung es wieder zu schweren Handlungen gegen Leib und Leben bis hin zu Tötungsdelikten kommt“, teilt Markus Kitz, Sprecher der Anklagebehörde mit.

Keine Suchtmittel

Sohin liegt aus Sicht der Sachverständigen ein Fall des Paragraphen 21, Absatz zwei, des Strafgesetzbuches vor. Das heißt: Wenn es zu einer Anklage kommt, wird dem 17-Jährigen ein Prozess vor den Geschworenen gemacht. Im Falle einer Verurteilung muss er nach Verbüßung seiner Haftstrafe in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, also in den Maßnahmenvollzug. Somit droht dem Burschen eine Verurteilung und eine Einweisung.

Zusätzlich zum psychologischen Gutachten wurde beim Mordverdächtigen Blut- und Harn untersucht, um festzustellen, ob er während der Tat unter Drogeneinfluss gestanden ist. „Er hatte keine Suchtmittel zu sich genommen“, betont Kitz.

17-Jähriger hat die Tötung gestanden

Der 17-Jährige hat im Wesentlichen bereits gestanden, seinen Mithäftling getötet zu haben. Auslöser soll ein Streit zwischen dem Mordverdächtigen und dem späteren Opfer gewesen sein. Der Jugendliche war unter anderem wegen gefährlicher Drohung in Untersuchungshaft: Er hat seine Mutter mit einem Messer bedroht und er soll eine Ärztin im Klinikum bedroht haben, ohne Waffe. Außerdem soll er auf einem Balkon eines Mehrparteienhauses versucht haben, Feuer zu legen. Weil keine Gefahr einer Feuersbrunst bestanden habe, wurde „nur“ wegen einer Sachbeschädigung ermittelt. Laut Recherchen der Kleinen Zeitung kam der jetzige Mordverdächtige bereits mit zehn Jahren erstmals mit der Polizei in Kontakt.

© Markus Traussnig
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft

Das Opfer, der in Haft getötete 19-Jährige, saß wegen Drogen- und eines kleineren Einbruchsdeliktes in Haft. Er habe aus der Zelle mit dem 17-Jährigen weg wollen, berichteten die Hinterbliebenen des Opfers der Kleinen Zeitung. Das habe der 19-Jährige während seiner Haftzeit mehrmals gesagt. Das ist aber aktenmäßig nicht belegt, in der Justizanstalt liegen keine offiziellen Beschwerden oder Verlegungsanträge vor. Weder vom 17-Jährigen noch vom späteren Opfer. Für den jugendlichen Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

Interview mit den Eltern des getöteten Häftlings

Zwei Staatsanwaltschaften ermitteln

Mittlerweile sind zwei Anklagebehörden mit dem Fall betraut: Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes bleibt bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Aber das Ermittlungsverfahren, in dem der Verdacht strafbaren Verhaltens von Organen der Justizanstalt Klagenfurt zu prüfen ist, hat die Staatsanwaltschaft Graz übernommen. Dieses Verfahren wird gegen unbekannte Täter geführt – in erster Linie wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt und im Eventualfall wegen (grob) fahrlässiger Tötung.