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Gefängnis-Leiter Gramm: „Man kann in einen Menschen nicht hineinschauen“

Die Ermordung eines 19-Jährigen in der Justizanstalt Klagenfurt durch einen Mithäftling (17) sorgt für Entsetzen. Die Unterbringung von Opfer und Täter sei rechtens gewesen.

Josef Gramm beim Spatenstich für die neue Justizanstalt am Rande von Klagenfurt im Jahr 2023
© Helmuth Weichselbraun
Josef Gramm beim Spatenstich für die neue Justizanstalt am Rande von Klagenfurt im Jahr 2023
Markus Sebestyen
Redakteur Bundesland Kärnten

Die Justizanstalt im Zentrum Klagenfurts ist nicht erst seit dem Spatenstich für einen Neubau am Stadtrand nicht mehr zeitgemäß. Das Gebäude ist in die Jahre gekommen und nicht mehr imstande, den Anforderungen des heutigen Strafvollzugs gerecht zu werden, sind sich Experten einig. Rund eineinhalb Jahre vor dem Umzug sorgt nun der Mord an einem jungen Insassen österreichweit für Entsetzen. Der 19-Jährige wurde in der Nacht auf Dienstag von einem 17 Jahre alten Mithäftling in der gemeinsamen Zelle ermordet. Das Tatwerkzeug war die Klinge eines Einwegrasierers.

Kommentar zum Thema

Eine Tat, die laut dem Leiter der JA Klagenfurt auch in modernen Räumlichkeiten nicht mit Sicherheit hätte verhindert werden können. „Man kann in einen Menschen nicht hineinschauen. Vieles weiß man leider erst im Nachhinein. Ob man etwas anders hätte machen sollen, werden die Ermittlungen zeigen", sagt Josef Gramm, der von einem besonders tragischen Fall für alle Beteiligten spricht. Die gemeinsame Unterbringung der beiden sei rechtens und mit allen Vorgaben des Strafvollzugs konform gewesen. „Ich gehe davon aus, dass die Ermittlungen das bestätigen werden. Jetzt heißt es aber, die Ergebnisse abzuwarten", sagt Gramm. Es sei auch eine Vorgabe des Strafvollzugsgesetzes, Menschen, um Vereinsamung zu verhindern, gemeinsam unterzubringen. Der Einwegrasierer sei für die Körperpflege gemäß allen Bestimmungen legal in der Zelle gewesen.

Seit wenigen Wochen zusammen

Das 19-jährige Opfer saß aufgrund kleinerer Vermögensdelikte ein, der mutmaßliche Täter wurde wegen des Verdachts der Brandstiftung und mehrfacher gefährlicher Drohung in U-Haft genommen. Seit knapp einem Monat teilten sie sich eine Zelle. Laut dem 17-Jährigen, er hat die Tat mittlerweile gestanden, kam es zwischen den beiden immer wieder zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, die schließlich eskalierten. Laut Gramm sei das nicht der Fall gewesen: „Wir hätten ansonsten natürlich sofort reagiert. Wir haben natürlich eine Fürsorgepflicht gegenüber den Insassen. Das ist eine wesentliche Aufgabe des Strafvollzugs.“

Der für 2027 geplante Umzug stimmt die Mitarbeiter zuversichtlich. Über die Kapazitätsgrenzen hinaus, wie es in anderen Justizanstalten in Österreich der Fall ist, sei man in Klagenfurt aber nicht. „Wir sind voll, aber nicht überbelegt", sagt Gramm.

Hintergrund aus dem Justizministerium

„Die Unterbringung in einem Haftraum wird von mehreren entscheidenden Faktoren beeinflusst. In Jugendabteilungen kann es vorkommen, dass dem Jugendvollzug unterstellte Insassinnen und Insassen, in Strafhaft und U-Haft gemeinsam untergebracht sind“, heißt es vom Bundesministerium für Justiz.

„Der Jugendvollzug unterliegt anderen Voraussetzungen als der Strafvollzug von Erwachsenen. Diese Kriterien sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt. In der Regel werden jugendliche Insassinnen und Insassen im Zwei-Personen-Haftraum untergebracht. Für die Unterbringung sind vor allem Sicherheitsaspekte und Suizidpräventionsaspekte, soziodemografische und soziobiografische Faktoren, wie Staatsangehörigkeit, Ethnie, Religion, Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf etc. wesentlich. Daher kann eine gemeinsame Unterbringung nach Delikt zwar vorkommen, ist aber für den Vollzug der Haft, der als wichtigstes Ziel ab dem ersten Tag der Haft die Resozialisierung verfolgt, nicht von Bedeutung.“

Weiter wird erklärt: „Einwegrasierer sind im normalen Straf- und Untersuchungsvollzug für die persönliche Hygiene der Insassinnen und Insassen grundsätzlich erlaubt und im Haftraum zugänglich.“