Neue, erschütternde Details zum Mord in der Justizanstalt Klagenfurt
19-Jähriger wurde von Häftling getötet. Auslöser war Streit um ein Hemd. Beschuldigter wollte sein bewusstloses Opfer ersticken, ehe er zu einer Rasierklinge griff.

Wie konnte ein 17-Jähriger einen Mithäftling (19) in der Justizanstalt Klagenfurt töten? Hat es tatsächlich keinerlei Hinweise auf die eskalierende Stimmung zwischen den beiden jungen Männern gegeben?
Auch drei Wochen nach dem Mord im Gefängnis sind viele Fragen offen. Vor allem die Familie des getöteten 19-Jährigen will endlich Antworten: „Wie kann es sein, dass mein Bruder mit diesem anderen Jungen, der offenbar gewalttätig war, in einer Zelle war?“, fragt die Schwester des Ermordeten.
Keine offiziellen Meldungen
Antworten sucht nicht nur ein Team des Justizministeriums, sondern vor allem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Diese ermittelt gegen den 17-Jährigen wegen Mordes. Und inzwischen sind neue, erschütternde Details bekannt geworden. Wobei klar ersichtlich ist: Der Beschuldigte versucht in seinen bisherigen Aussagen, dem Mordopfer – das dazu nichts mehr sagen kann – zumindest eine Mitverantwortung zu geben.
Das spätere Opfer habe ihn gemobbt, behauptet der mutmaßliche Mörder. Aber: „Offizielle Meldungen dazu liegen nicht vor“, so StA-Sprecher Markus Kitz. Auch nicht darüber, dass der 19-Jährige zu JA-Mitarbeitern dreimal gesagt habe, dass er aus der Zelle wegwill. Nach bisherigen Ermittlungen scheinen weder Justizwachebeamte noch andere Häftlinge davon etwas mitbekommen zu haben. Laut Mithäftlingen sollen der Beschuldigte und das Opfer kein schlechtes Einvernehmen gehabt haben, so die StA.
Tödlicher Ringkampf
Fünf oder sechs Tage vor der Bluttat ist die Situation im Haftraum 08 der JA Klagenfurt dann zunehmend eskaliert: Zwischen Täter und Opfer soll es wegen Kleidungsstücken zum Streit gekommen sein. Der 19-Jährige habe ihm, so sein späterer Mörder gegenüber den Ermittlern, sein teures Hemd weggenommen und gegen ein billiges getauscht. Und jetzt wird es seltsam: Der 17-Jährige gibt an, dass er seinem Kontrahenten in der Nacht auf 1. September einen Ringkampf vorgeschlagen habe. Damit sollte der Streit geklärt werden. „Im Zuge des Ringens habe er seinen Gegner bewusstlos gewürgt und ihn sodann getötet, weil er annahm, dass ansonsten er ihn töten werde, sobald er wieder aufwache“, sagt StA-Sprecher Kitz.
Die Familie des Mordopfers will Aufklärung
Müllsack als Tatwaffe
Zuerst versuchte der Angreifer, seinen bewusstlosen Mithäftling mit einem Müllsack zu ersticken. Danach griff er zur Klinge eines Einwegrasierers und fügte seinem Opfer tödliche Verletzungen am Hals zu. Der 19-Jährige starb in der Gefängniszelle. Sein mutmaßlicher Mörder, er hat die Tat später gestanden, legte sich schlafen. Erst am Morgen entdeckten Justizwachebeamte die Bluttat.
Weil es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des 17-Jährigen gab, wurde er in die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (APP) im Klinikum Klagenfurt gebracht. Bei einer Untersuchung wurden laut Staatsanwaltschaft aber keine psychotischen oder paranoiden Symptome festgestellt, worauf der Jugendliche um den 7. September wieder in die Justizanstalt gebracht wurde. Dort sitzt er jetzt in einer Einzelzelle. Ein von der StA beauftragter Sachverständiger soll eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit und die Gefährlichkeit des 17-Jährigen abklären.
Mehrere Straftaten
Die beiden Männer waren seit 7. August gemeinsam in einer Zelle: Der 19-Jährige saß wegen kleineren Drogen- und Eigentumsdelikten eine zweimonatige Strafe ab. Der 17-Jährige war wegen mehrerer Tatvorwürfe (gefährliche Drohung, versuchte Brandstiftung und Einbruchsdiebstähle) in Untersuchungshaft: Er hat seine Mutter mit einem Messer bedroht, ebenso – ohne Waffe – eine Ärztin im Klinikum. Außerdem soll er auf einem Balkon eines Mehrparteienhauses versucht haben, Feuer zu legen. Laut Gutachter aber strafrechtlich „nur“ eine Sachbeschädigung, weil keine Gefahr einer Feuersbrunst bestanden habe.
Die Ermittlungen gegen ihn wurden um den Mordvorwurf ausgeweitet. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.