Der nächste Zankapfel im Ibiza-Untersuchungsausschuss ist die Frage der Klassifizierung der Blümel-Akten. Nachdem diese in Form von 204 Aktenordnern dem U-Ausschuss endlich übermittelt wurden, stellte die Opposition fest, dass sie mit Geheimhaltungsstufe 3 versehene sind. Konkret bedeutet das, dass die Akten im Ibiza-U-Ausschuss nur hinter verschlossenen Türen besprochen werden können, auch dürfen die Abgeordneten anschließend nicht darüber berichten.

Üblicherweise sei für die Übermittlung elektronischer Akten aber Geheimhaltungsstufe 1 vorgesehen, so SPÖ-Ausschussmitglied Jan Krainer. Das "Informationsordnungsgesetz" sieht vier  Klassifizierungsstufen für Akten in Untersuchungsausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim.

Ball liegt bei Sobotka

Stufe 3, "geheim", ist demnach dann angebracht, "wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung" von Interessen, etwa "der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts", schaffen würde. Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, verteidigte gegenüber der ZiB2 des ORF dieses Vorgehen: Der Ausschuss könne man jederzeit selbst eine Herabstufung vornehmen.

Die Sache hat jedoch einen Haken, wie Neos-Ausschussmitglied Stefanie Krisper umgehend monierte: Ein solcher Antrag wäre an den Ausschussvorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) zu richten, der wegen seiner Ausschussführung schon mehrfach ins Kreuzfeuer der Opposition geraten war.

Krainer nahm die aktuellen Entwicklungen zum Anlass, um die Bedeutung des Bundespräsidenten auch in dieser Hinsicht hervorzuheben: Wenn Sobotka sich auf nicht rechtskonforme Weise verweigere, werden man auch die Herabstufung der Geheimhaltungssstufe über den VfGH erzwiingen.

Zwist unter Präsidenten

Sobotka kam als Parlamentspräsident indes auch unter Beschuss seiner Kollegin, der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures: Diese erklärte im Interview mit der ZiB 2 Donnerstagabend, sie sei ganz und gar nicht seiner Meinung, wonach die Wahrheitspflicht im U-Ausschuss hinterfragenswert sei. Die Mandatare und ihre Pflicht, politisch unsaubere Vorgänge aufzuklären, müssten im Vordergrund stehen, ihre Arbeit dürfe nicht untergraben werden.