Schon am 3. März hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) dem Ibiza-Untersuchungsausschuss mehr als 7000 Mails und andere Daten von Mitarbeitern aus der Zeit der türkis-blauen Koalition übermitteln muss. Mails, die Blümels Ministerium als „privat“ bezeichnet hatte, allerdings ohne das im Detail zu begründen. Blümel kam diesem Spruch nicht nach – und versuchte, mit dem Ausschuss zu verhandeln, ob man diese Mails nicht vertraulich halten könnte.
VfGH gegen Regierung
Blümels blutige Nase und ein Gewinn für die Institutionen der Republik
Georg Renner