Laut der noch bis Ende August geltenden "Öffnungsverordnung" gilt für Gastronomie und Freizeiteinrichtungen die "3G-Regel". Eingelassen werden darf damit nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Mehrere Bundesländer, so auch die Steiermark und Kärnten, haben sich dafür ausgesprochen, zumindest in der Nachgastronomie - also etwa in Diskotheken - nur noch vollständig Geimpfte einzulassen. Wien will das auch für Restaurants und verweist auf entsprechende Bitten aus der Branche.

Am Dienstag hieß es aus dem Büro von Stadtrat Peter Hacker, vor einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise werde man jedenfalls die neue Verordnung des Bundes abwarten, die im September kommt. Danach soll mit Experten beraten und entscheiden werden, ob schärfere Regeln nötig seien.

Die Steiermark hatte sich zuletzt ebenfalls für die Verschärfung der Zugangsbeschränkungen in der Nachtgastronomie sowie für Freizeit- und Kulturveranstaltungen ausgesprochen. Eine Impfpflicht für die gesamte Gastronomie sei bisher aber kein Thema, hieß es am Dienstag im Büro von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Nicht kommentieren wollte den Wiener Vorstoß die für Tourismus zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Ihr Sprecher verwies auf die derzeit laufenden Gespräche über die neue Öffnungsverordnung. Dort spiele die Gastronomie ebenso eine Rolle wie der Tourismus als Ganzes.

Klar gegen weitere Verschärfungen plädierte trotz der wieder ansteigenden Infektionszahlen die FPÖ. Der Wiener Landesparteichef Dominik Nepp sprach von "Einsperrphantasien" und meinte, "dass auch Menschen, die sich nicht impfen lassen, das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben haben".