In der Auseinandersetzung um mögliche Abschiebungen im Fall der getöteten 13-Jährigen in Wien betont das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiterhin die Verantwortung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Grund für die nicht erfolgten Abschiebungen der Tatverdächtigen seien nicht entschiedene Beschwerdeverfahren vor dem BVwG, heißt es in Aussendungen des BFA am Montag.

Die teilweise vorbestraften Männer aus Afghanistan werden verdächtigt, das Mädchen vergangene Woche missbraucht und getötet zu haben. Drei der Verdächtigen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren befinden sich in Haft, ein weiterer 22-Jähriger ist flüchtig.

Das Bundesverwaltungsgericht will sich nicht mehr an den Schuldzuweisungen beteiligen. Die Verzögerung der Verfahren bestreitet man im BVwG nicht, allerdings sei man derzeit mit einem Überhang an Fällen konfrontiert, weshalb nicht alle fristgerecht entschieden werden könnten. Rund 200 Richterinnen und Richter fällen derzeit jährlich bis zu 27.000 Entscheidungen. “Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den Verfahrensrückstand abzubauen”, so ein Sprecher. Die jüngsten Äußerungen des BFA möchte das BVwG nicht mehr kommentieren, da man die Verfahren nicht über die Medien führen wollte. Stattdessen seien die Richter am Wort, plädiert ein Sprecher für eine “Versachlichung” der Causa.

“Grundsätzlich halte ich diese Debatte zum jetzigen Zeitpunkt für verfehlt”, sagt Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich. Schließlich seien die Umstände der Tat noch immer relativ unklar, gleichzeitig komme es zu Pauschalverurteilungen. Auch dem Argument, dass es problematisch sei, dass in den gegenständlichen Fällen Rechtsmittel erhoben wurden, gelte nicht. “Wir sind in einem Rechtsstaat und jeder Mensch hat das Recht, dass eine Entscheidung durch ein Gericht überprüft wird”, sagt Gahleitner-Gertz.

Komplexes Recht, zu wenig qualifiziertes Personal

Allerdings sei das Verfahrensrecht im Asylbereich so komplex, dass Betroffene mittlerweile überhaupt nicht mehr verstehen und auch Behörden, Anwälte und Gerichte Probleme damit haben, weil es derart zersplittert ist und viele Detailfragen zu klären sind. Das habe zur Folge, dass Entscheidungsfristen bei Verfahren vom BVwG oft nicht eingehalten werden könnten, wie es auch in den gegenständlichen Fällen passiert ist. Das systematische Problem dahinter sieht Gahleitner-Gertz aber in der ersten Instanz des Verfahrens, also im BFA.

“Es gibt dort zu wenig qualifiziertes Personal. Das führt dazu, dass erst in der zweiten Instanz, also beim BVwG, Tatsachen erhoben werden und es zu einem Flaschenhals kommt.” Gesetzliche Änderungen, wie sie von manchen Seiten gefordert werden, brauche es keine. “Das Asylrecht kann relativ viel und es wurde bereits an der Verschärfungsspirale gedreht”, so Gahleitner-Gertz. Allerdings benötige das BvWG dringend mehr Ressourcen, gleichzeitig müsse die Qualität der erstinstanzlichen Verfahren im BFA besser werden.  

"Rütteln an den Festen unserer Zivilisation"

Auch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sah zuletzt keinen Grund für eine Gesetzesänderung, während Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) deutliche Kritik am bestehenden Asylsystem geübt hat und auch über Abschiebungen ins Bürgerkriegsland Syrien nachdenkt. Der Asylrechtsexperte sieht die Äußerungen von Nehammer äußerst kritisch. “Selbst wenn einer Person der Schutzstatus aberkannt wird, muss geprüft werden, ob sie durch die Verbringung in ihr Herkunftsland einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wird. Ist das der Fall, darf die Person nicht abgeschoben werden. Auch nicht, wenn sie ein Kapitalverbrechen begangen hat. Und zwar deswegen, weil wir das absolut geltende Folterverbot in der Verfassung haben”, erklärt Gahleitner-Gertz.

“Wenn man daran rüttelt, rüttelt man an den Festen unserer Zivilisation. Wir sind hier nicht mit einem asylrechtlichen Problem konfrontiert, sondern mit einem strafrechtlichen. Hier gehören alle Sanktionen ergriffen, die es gibt.” Dafür gelte es aber erst einmal den Sachverhalt der Tat zu klären: “Das wird man nicht über die Asylschiene machen können."