Es geht um drei Monate. Die Klubobfrauen Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) und Beate Meinl-Reisinger (Neos) bringen in der heutigen Nationalratssitzung formal einen Antrag ein, den Ibiza-U-Ausschuss um weitere drei Monate zu verlängern. Dazu kommen wird es aber aller Voraussicht nach nicht. Denn die Grünen, die die Opposition als Mehrheitsbeschaffer bräuchte, haben bereits vorab verkündet, dass sie einer Verlängerung aus Koalitionsräson nicht zustimmen werden.

Um den Druck zu erhöhen starten SPÖ und Neos auch eine parlamentarische Petition. „So hat jeder Österreicher die Möglichkeit eine Verlängerung zu unterstützen“, sagt SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer, der eine „breite Mehrheit der Bevölkerung“ in dieser Frage hinter sich glaubt. Auf der Parlamentshomepage kann die Petition mit wenigen Klicks unterzeichnet werden. Tatsächlich verlängern kann eine Petition den U-Ausschuss allerdings nicht: Für den Nationalrat hat das Ergebnis nur informativen Charakter.

Kommt ein zweiter Ibiza-U-Ausschuss?

Am 15. Juli wird daher voraussichtlich die letzte Sitzung des Ibiza-Untersuchungsausschusses stattfinden. „Die Blockade der ÖVP hatte ein Ziel: Auf Zeit zu spielen“, sagt Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper: „Wenn wir nicht verlängern, hat die ÖVP gewonnen.“ Sie hegt immer noch Hoffnung, „dass die Grünen zu ihrer DNA zurückfinden.“

Die Grünen verweisen wiederholt darauf, dass die Opposition ja einen weiteren U-Ausschuss einsetzen kann. Der Beweisbeschluss müsste dafür allerdings nur gefasst und alle Akten - von E-Mails über Chatprotokolle - neu angeschafft werden. Der Grüne Parlamentarier Michel Reimon legt der Opposition in einem Facebook-Posting einen „präzisierten Ausschuss“ nahe, um „von Strache und Ibiza auf ÖBAG und Kurz umzusteuern.“

Auch FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker plädiert dafür, bald einen neuen U-Ausschuss einzuberufen, den er „ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss“ nennen und mit der Anschaffungspolitik rund um Corona-Pandemie kombinieren möchte. Für Kai Jan Krainer ist der Vorschlag der Grünen aber ein „Schildbürgerstreich“: „Niemand hätte Verständnis dafür, dass wir 1,5 Millionen Akten im September schreddern müssen, nur um sie uns im Jänner oder Februar wieder liefern zu lassen.“

Juristisches Nachspiel

Die Justiz ist jedenfalls auch nach dem Ende des U-Ausschusses mit dessen Folgen beschäftigt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage und führt die beiden als Beschuldigte. Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Falschaussage und der Bestechlichkeit zeigte die SPÖ auch Gernot Blümel, dessen Vorgänger Hartwig Löger (beide ÖVP) und Öbag-Chef Thomas Schmid sowie gegen Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann bei der Staatswanwaltschaft an.

Die ÖVP wiederum zeigte die Oberstaatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft Wien an. Weil unter den gelieferten Akten auch Chatprotokolle von ÖBAG-Chef Thomas Schmid waren, die die ÖVP für irrelevant hält, sieht sie in der Lieferung an den U-Ausschuss eine Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Wegen übler Nachrede wurde diese Woche der Grüne Klub vom Wiener Straflandesgericht verurteilt. Fraktionsführerin Nina Tomaselli hatte Marcus Braun, der als Vorstand der Sigma Invest vor dem U-Ausschuss geladen war, vorgeworfen, unter Wahrheitspflicht die Unwahrheit gesagt zu haben. Die Richterin sah das anders und legte Tomaselli zulasten, „einen sehr konkreten Tatverdacht kommuniziert zu haben, der zu diesem Zeitpunkt aber nicht vorhanden war.“ Der Grüne Klub legte gegen das Urteil Berufung ein.

Zuletzt warf ÖVP-Fraktionsvorsitzender Andreas Hanger auch Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper vor, die Unwahrheit zu sagen. Der Hintergrund: Die Neos hatten eine online Plattform auf Unterlassung geklagt und vor dem Handelsgericht verloren. In einem Artikel war Krisper unterstellt worden, sie habe eine Auskunftsperson getroffen, um die bevorstehende Befragung zu planen. Das stritten Krisper, die Auskunftsperson und andere Zeugen ab. Da allerdings ein Treffen vor der Befragung stattgefunden hatte, wies das Handelsgericht die medienrechtliche Klage gegen die Online-Plattform zurück. Auch die Neos gehen in Berufung.