Eintrittstests werden - wenn es wieder zu Lockerung der Corona-Maßnahmen kommen kann - der Schlüssel "für fast alles", auch in Sport und Kultur.

Das betonte der dafür zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) Donnerstag in der Fragestunde des Nationalrates. Konkrete weitere Öffnungsschritte konnte er trotz vieler Fragen und Aufforderungen nicht ankündigen. Das könne man erst entscheiden, "wenn wir ein bissl mehr Durchblick" im Pandemie-Geschehen haben, sagte Kogler.

Die große offene Frage sei jetzt, wie sich die britische Virusmutation auswirkt. Aber irgendwann werde der "Tag X" kommen, wo man, auch dank der Impfungen, weiter öffnen kann.

"In wenigen Wochen, wenn sich der Nebel lichtet" werde es z.B. ein Comeback-Konzept für Sportstätten geben und auch Kultur-Öffnungspläne. Bis dahin würden die Fördertöpfe weiter verlängert und aufgestockt, um die finanziellen Folgen abzufedern.

Abwarten bei Sport für Kinder

Abwarten heiße es derzeit auch im Kinder-Sport. Denn wie man jetzt wisse, seien Kinder sehr wohl Covid-19-Überträger, mit der britischen Variante habe sich das massiv verschärft, jüngere Gruppen haben jetzt die höchste Inzidenz.

Deshalb könne man z.B. Indoor-Sportstätten für Kinder nicht "mir nix dir nix" aufsperren, hielt Kogler dem Drängen der FPÖ entgegen - und konterte auf deren Kritik, das wäre "verantwortungslos": "Da muss man ein bissl aufpassen mit Verantwortungslosigkeit, da würde mir was einfallen bei Ihrer Fraktion."

Die regelmäßigen Antigentests in den Schulen reichen aus Koglers Sicht nicht, um Indoor-Sport zu erlauben. Die Nasenbohrtests würden nicht für so valide gehalten, dass man Kinder am Nachmittag in anderer Gruppendurchmischung in Hallen zusammenkommen lassen könne.

Wie schon in der Fragestunde dominiert das Thema Corona die gesamte Tagesordnung der Donnerstags-Sitzung. Gleich anschließend stand die Verlängerung der Gutschein-Regeln für Sport- und Kulturveranstaltungen zum Beschluss.

Homeoffice-Paket beschlossen

Außerdem werden die neuen Möglichkeiten für den Gesundheitsminister bezüglich Beschränkungen in der Corona-Pandemie beschlossen - inklusive der Regelung für die Ausweitung der Tests auf Handel und Betriebe, die im Rahmen des Ostgipfels für Wien, Niederösterreich und Burgenland vereinbart wurde.

Beschlossen wurden am Donnerstagnachmittag die Regelungen für das - seit der Corona-Pandemie massiv mehr genutzte - Arbeiten im Homeoffice. Der Nationalrat nach dem bereits fixierten steuerlichen Teil auch die arbeitsrechtlichen Regelungen fixiert. Fast alle Fraktionen trugen die von den Sozialpartnern ausverhandelten Regelungen mit, nur NEOS waren dagegen. Mit 1. April sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. 

Homeoffice liegt laut dem Gesetzespaket dann vor, wenn die Arbeitsleistungen "in der Wohnung" erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen wurde. Arbeitszeitregelungen gelten auch im Homeoffice. Arbeitsinspektoren ist es nicht gestattet, die Wohnung zur Kontrolle zu betreten, es sei denn der Arbeitnehmer stimmt zu. Geregelt wird auch die Frage der Haftung bei Schäden, etwa was eine Beschädigung von Arbeitsmitteln wie Laptops betrifft: Die geltenden Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes sind sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn der Schaden durch mit dem Dienstnehmer im gemeinsamen Haushalt lebende Personen verursacht wurde.

Einstimmig beschlossen wurde auch ein neues Bundesgesetz für die Landarbeiter. Die bisher neun Regelungen werden bundesweit
vereinheitlicht - wobei aber manche Sonderregeln wie zusätzliche Feiertage in einzelnen Bundesländern bestehen bleiben. Gänzlich neu geschaffen wird das Instrument des "Arbeitgeberzusammenschlusses". Damit wird kleinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, Arbeitnehmer gemeinsam zu beschäftigen, wobei der Einsatz der Arbeitskräfte auf einen Bezirk bzw. die angrenzenden Nachbarbezirke beschränkt ist.

Ein Gesetzespaket für Bauarbeiter fand breite Zustimmung - aber nicht jene der NEOS. Sie stießen sich u.a. am (etwas veränderten) "Überbrückungsgeld" für Bauarbeiter. Damit werde die "Frühpensionitis" ausgebaut, kritisierte Sozialsprecher Loacker.

Eine langjährige Forderung von Biobauern wird heute ebenfalls erfüllt. Der Nationalrat erlaubt Schlachtungen auch in mobilen Boxen oder im direkten Lebensumfeld der Tiere. "Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung wird ein Meilenstein zur Verringerung von Stress durch Tiertransporte gesetzt", so die Bürgerinitiative oekoreich in einer Aussendung. Pilotprojekte in Oberösterreich hätten die Wirksamkeit gezeigt. Nächstes Ziel sei ein Exportverbot von Kälbern in Drittstaaten.