Die Republik Österreich hat von 18 Wahlleitern Schadenersatz für den Mehraufwand, der durch die Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 entstanden ist, gefordert. Zwei von ihnen haben die geforderte Summe bereits beglichen, bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums der APA. "Über den Rest entscheiden die Gerichte", sagte er. Gegen die 16 weiteren Personen wurden Klagen eingebracht.

Laut einem Bericht des "Standard" sollen die 18 Wahlleiter jeweils 36.000 Euro bezahlen, das wären insgesamt 648.000 Euro. Im Innenministerium wollte man sich nicht zu den Summen äußern.

Den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) will die Klage wie berichtet bekämpfen. Laut ORF-Kärnten haben unter anderem auch die Bezirkshauptleute von Wolfsberg und Villach-Land angekündigt, die Zahlungsaufforderung zu beeinspruchen.

Der Verfassungsgerichtshof hatte den zweiten Wahlgang 2016 unter anderem wegen Rechtswidrigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Deren Leiter wurden im März von der Finanzprokuratur unter der Leitung des heutigen Innenministers Wolfgang Peschorn zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert. Denn durch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs seien nicht nur den Gemeinden und Ländern, sondern auch dem Bund Mehraufwendungen in der Höhe von zumindest 8,47 Mio. Euro entstanden.