„Wann ist eine Aussage falsch?“ So leitete Richter Michael Radasztics die Erläuterung seines Urteils ein. Die Antwort: „Falsch ist sie, wenn sie den Tatsachen nicht entspricht“. Auch wenn im Parlament Abgeordnete manchmal suggestiv fragen, unterscheide das Gesetz nicht zwischen Gericht und U-Ausschuss.

Vier solcher Falschaussagen waren Sebastian Kurz vorgeworfen worden, in einem Fall sah der Richter den Tatbestand als erfüllt an. Freisprüche gab es etwa dafür, dass der Ex-Kanzler, befragt zu seinem Kenntnisstand über die ÖBAG-Wünsche Thomas Schmids, mit einem „Na“ geantwortet hatte. Man könnte es auch als „Na, freilich“ verstehen, so der Richter. Auch bei der Aussage zu einer Koalitions-Vereinbarung, die Kurz nicht gekannt haben wollte, war kein Vorsatz einer falschen Antwort erkennbar, da es mehrere Vereinbarungen gegeben habe und die Frage im U-Ausschuss ungenau war.

„Was ist das sonst außer Einbindung?“

Zum Verhängnis wurden Kurz und Ex-Bürochef Bernhard Bonelli deren Antworten zu Fragen nach der Rolle des Kanzleramts bei der Zusammenstellung des Aufsichtsrats der Öbag. Kurz habe den falschen Eindruck erweckt, dass er nur um seine Meinung gefragt, aber sonst nicht eingebunden war. Diese Darstellung wertete der Richter als falsch, ähnlich bei Bonelli.

Die Einbindung sei intensiver gewesen. Als Beispiele führte der Richter Debatten über Kandidaten an, auch Kontaktersuche von Finanzminister Hartwig Löger wurden Kurz zur Last gelegt. „Der Zuständige stimmt sich ab. Was ist das sonst, außer Einbindung?“ Auch die Aussagen Schmids, dem der Richter Glauben schenkte, belasteten die beiden Angeklagten.

Ein Punkt wurde gegen Bonelli wegen Aussagenotstand fallen gelassen – nicht bei Kurz, dessen Einbindung nicht rechtswidrig war. Er habe seine Rolle heruntergespielt, weil er um seinen „neuen Stil“ besorgt gewesen sei und verhindern wollte, dass Abgeordnete „herumrennen und erzählen“, der ÖVP-Chef habe Postenschacher betrieben.