Der ehemalige Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz lässt für die hinter ihm stehenden Prozessbeobachterinnen und -beobachter keine Regung erkennen, als er die Urteilsverkündung des Richters verfolgt. Dieser befindet ihn schuldig, im Ibiza-Untersuchungsausschuss 2022 falsche Angaben unter Wahrheitspflicht gemacht zu haben. Acht Monate bedingt lautet das Strafmaß, gegen das sein Verteidiger im Anschluss an die Urteilsbegründung umgehend Rechtsmittel anmeldet. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig und die Sache für Kurz weiterhin nicht ausgestanden. Gleiches gilt für seinen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli, der zu sechs Monate bedingt verurteilt wird.