Zur Leserforum-Ausgabe „Offenbar brauchen Gemeinden zusätzliches Körberlgeld“, 15. 3.

Die Leerstandsabgaben sind eine höchst ungenaue bürokratische Maßnahme und schwächen den durch Nullzinspolitik, Inflation, digitalen Handel etc., bereits angeschlagenen Mittelstand noch weiter. Gerade in unseren bewegten Zeiten sollten unsere Verantwortungsträger auch die soziale Stabilität im Auge haben, wofür ein breiter Mittelstand immer ein Garant war. Und außerdem, wie wollen die bürgerlichen Parteien mit noch mehr Obrigkeitsbürokratie eine Wahl gewinnen?
Dr. Johannes Hofer, Kindberg

Weitere Leserbriefe zum Thema

In die Pflicht nehmen

Zu viele Wohnungen stehen leer. Ja, das ist uns Mietern wohlbekannt, denn man kann sie sich nicht leisten! Die Wohnungen ab 70 Quadratmeter kann man sich nur mit zwei Verdienern leisten und im Gegensatz zur Steiermark wird in Kärnten überhaupt kein Augenmerk auf Single-Wohnungen gelegt. Obwohl es erwiesen ist, dass diese Gruppe sehr groß ist. Und nein, ich habe alleine keinen Platz in einer 30 Quadratmeter Garçonnière, die in die Jahre gekommen ist. Wie auch viele andere Wohnungen! Da soll man über die Hälfte seines Lohns für die Miete einer Wohnung lockermachen, bei deren Besichtigung man aber vor Schreck rückwärts aus der Tür fällt ... Leistbares Wohnen muss die Zukunft sein und auch die Vermieter gehören in die Pflicht genommen, auch einmal zu renovieren.
Barbara Grundnig, Winklern

Hohn für Steuerzahler

Wir haben viel Geld investiert, um unser Wohnhaus zu renovieren. 1999 habe ich mit meiner Frau einen Adeg-Markt dazu gebaut und bar bezahlt. Die Renovierung unseres Wohnhauses kostete mit Eigenleistung circa 160.000 Euro. Landesförderung wurde mir versprochen, jedoch nichts ausbezahlt, weil ich bar bezahlt hatte. Laut Auskunft beim zuständigen Amt wurde mir mitgeteilt, dass nur bei „Kreditbezahlung“ die Förderung ausbezahlt wird. 

Anfang März hat uns unser Gemeindeamt einen Bescheid über Hunderte Euro Gebühr vorgeschrieben. Das wäre an „Leerstandsabgabe“ zu zahlen, weil diese Räume jetzt leer wären. Dabei wohnt mein jüngster Sohn bei uns, mit der Absicht, eine Familie zu gründen. Das ist der Lohn für sparsames Wirtschaften in einem Familienbetrieb. Ein Hohn für heimische Staatsbürger und Steuerzahler, die keine Schulden haben.

Weiters wäre es interessant, zu wissen, ob in unserem Ort für eine seit Jahren unbewohnte Jugendstilvilla eines Millionärs, den unbewohnten Pfarrhof und das alte, ungenutzte Schulgebäude auch „Leerstandsabgabe“ bezahlt werden muss. Muss die Gemeinde auch „Leerstandsabgabe“ zahlen? Franz und Erika Pinter, Dechantskirchen

Neue Einnahmequellen

Den Leserbriefschreibern kann ich beipflichten. Beim Erwerb, bei der Errichtung, sowie der Erhaltung eines Hauses oder einer Wohnung wurde viel Geld mittels Eigen- oder Fremdfinanzierung aufgebracht, das wiederum der heimischen Wirtschaft, sowie auch dem Fiskus, zugutegekommen ist. Heute werden Besitzer dafür bestraft und von der Politik ins schlechte Licht gerückt, mit dem Argument, dass sie dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben. 

Auch werden der Flächenverbrauch und Umweltschutz bei diesen Begründungen angeführt. Es scheint, dass in den meisten Parteien eine Eigentumsfeindlichkeit Platz genommen hat und eine Neidgemeinschaft gezüchtet wird! Es ist nicht verständlich, dass auch bürgerliche Parteien auf den Zug aufgesprungen sind, die behauptet haben, für selbst erarbeitetes Eigentum zu stehen! Der Hintergrund ist die chronische Überziehung der Budgets und man sucht immer wieder neue Einnahmequellen!

Meine Frau und ich sind Eigentümer einer kleinen Liegenschaft mit einem Haus. Dort kann man das Argument des Flächenverbrauchs nicht anführen, da schon viele Jahrzehnte dort ein Haus gestanden ist. Seinerzeit wohnte dort meine Tante. Nach ihrem Tod übernahm meine Mutter. Sie wollte dort ihren Lebensabend verbringen. Es wurde viel Geld in die Hand genommen und das Haus ausgebaut. Leider ist sie verstorben und mein Vater lebte noch zehn Jahre alleine dort. Für mich und meine Familie ist es keine Frage, dass wir dieses Objekt weiter behalten, nachdem meine Großeltern vor 120 Jahren nach Straden gezogen sind und meine Mutter dort aufgewachsen ist. Wir haben bisher jährlich eine Zweitwohnsitzabgabe an die Gemeinde bezahlen müssen, jedoch entzieht sich der Titel „Leerstandsabgabe“ meinem Verständnis von Eigentum in einer freien Gesellschaft. 
KR Alois Kögl, Mureck