Aufgrund der sehr hohen Fallzahlen verschärfte der Bund durch die 5. Covid-19-Notmaßnahmen-Verordnung auch die Besuchsregeln in den Krankenanstalten. Statt der bisher geltenden 2G-Regel gilt seit 22. November 2G+. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Zudem ist ein Besuch pro Patient pro Woche erlaubt, wenn der Patient länger als eine Woche stationär behandelt wird. Der Besuch ist am Vortag an der jeweiligen Station anzumelden. Beim Aufenthalt im Krankenhaus ist eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygienevorschriften sind einzuhalten.

Besuchsverbot am LKH Wolfsberg

Aufgrund der derzeit besonders hohen Inzidenz im Bezirk Wolfsberg - sie liegt bei mehr als 2000 - gilt im LKH Wolfsberg ein Besuchsverbot. Das gab die Kabeg am Montag in einer Aussendung bekannt. Ausnahmen gibt es weiterhin in allen Spitälern der Kabeg im palliativen Bereich und bei lebenskritischen Ereignissen.