Die Entscheidung war wohlüberlegt und wurde erst nach monatelangen Prüfungen ausgesprochen. Unter keinen Umständen wollte man das Risiko eingehen, sich hohen Schadenersatzforderungen auszusetzen. Jetzt kann man im Land endlich durchatmen: Der Verwaltungsgerichtshof wies mit Datum vom 13. März die Anträge des Zahnarztes auf Revision von Erkenntnissen des Landesverwaltungsgerichts Kärnten vom 29. 3. 2018 zurück. Dies betrifft die Ausübung des ärztlichen Berufs wie auch die Tätigkeit als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.