Erst nach Mitternacht fiel das Urteil gegen jenen Osttiroler, der am Montag wegen Wiederbetätigung in Innsbruck vor Gericht stand. Er wurde – noch nicht rechtskräftig – zu neun Jahren Haft verurteilt. Er bat um Bedenkzeit. Die Latte der Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, die die Staatsanwaltschaft dem 38-Jährigen zur Last legte, war lang: So soll er NS-Bücher zur Schau gestellt, eine Sieg-Rune auf dem Arm ganz offen gezeigt, Adolf Hitlers „Mein Kampf“ weitergegeben, in einschlägigen Rechtsrock-Bands Musik gemacht und mit Gottfried Küssel und anderen Größen aus der rechten Szene im In- und Ausland Kontakt gehabt haben. Außerdem soll er einen Teleskop-Schlagstock illegal besessen haben. Am Montag stand der Mann vor einem Schwurgericht in Innsbruck.