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Tötung in Klagenfurter Gefängnis: 17-Jähriger untergebracht

17-Jähriger in der Nacht auf den 1. September einen anderen Häftling (19) getötet. Nach einem Gutachten kommt er jetzt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

© APA / Wolfgang Jannach
Zwei Staatsanwaltschaften ermitteln im Kriminalfall in der Justizanstalt Klagenfurt

Jener 17-Jährige, der Anfang September in der Justizanstalt Klagenfurt seinen 19-jährigen Zellengenossen getötet haben soll, wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag die vorläufige Unterbringung nach Paragraf 431 der Strafprozesordnung angeordnet, berichtet die Austria Presse Agentur (APA). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Wie berichtet, war erst vor wenigen Tagen ein psychologisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingelangt. Dieses bescheinigte dem Verdächtigen eine "nachhaltige, dissoziale Persönlichkeitsstörung" – trotzdem sei der Jugendliche bei der Tat zurechnungsfähig gewesen. Allerdings sei zu erwarten, dass der Bursche, wenn er unbehandelt bleibt, schwere Gewalthandlungen bis hin zu Tötungshandlungen begehen könnte. Das war ausschlaggebend für die nun angeordnete Unterbringung.

17-Jähriger hat Tat gestanden

Der 17-Jährige hat kurz nach der Tat in der Nacht auf den 1. September ein Mordgeständnis abgelegt. Er habe seinen Mitinsassen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihm dann mit einer Rasierklinge tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt. Im Vorfeld habe es Drohungen gegeben. Die Familien der beiden gingen mit Vorwürfen gegen die Justiz an die Öffentlichkeit und berichteten von Problemen unter den zwei Häftlingen. Aktenmäßig belegt sei dies nicht, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Interview mit den Eltern des getöteten Häftlings

Die Volksanwaltschaft prüft den Fall, insbesondere ob Hinweisen auf eine psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob eine besondere Form der Unterbringung nötig gewesen wäre. Dazu hieß es auf APA-Anfrage, dass das Prüfverfahren noch laufe, man erwarte im Laufe des Novembers die Stellungnahme des Justizministeriums. Laut Staatsanwaltschaft war der Verdächtige auch seit der Bluttat – und bis zur Unterbringung – durchgehend in der Justizanstalt Klagenfurt.

Zwei Staatsanwaltschaften ermitteln

Mittlerweile sind zwei Anklagebehörden mit dem Fall betraut: Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes bleibt bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Aber das Ermittlungsverfahren, in dem der Verdacht strafbaren Verhaltens von Organen der Justizanstalt Klagenfurt zu prüfen ist, hat die Staatsanwaltschaft Graz übernommen. Dieses Verfahren wird gegen unbekannte Täter geführt – in erster Linie wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt und im Eventualfall wegen (grob) fahrlässiger Tötung.