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Neun Verstöße gegen das Kopftuchverbot in Kärnten

Nicht alle Schülerinnen und deren Erziehungsberechtigte halten sich an das neue Gesetz. In einem Fall brachte auch das Elterngespräch keine Einsicht, nun droht eine Geldstrafe.

In der Bildungsdirektion sorgt das Kopftuchverbot zu Schulbeginn für zusätzliche Arbeit
© Apa/dpa/Frank Rumpenhorst
In der Bildungsdirektion sorgt das Kopftuchverbot zu Schulbeginn für zusätzliche Arbeit
Thomas Martinz
Redakteur Bundesland Kärnten

Im noch jungen neuen Schuljahr wurden in Kärnten bereits neun Verstöße gegen das Kopftuchverbot festgestellt. Dieses untersagt Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres das Tragen von islamischen Kopfbedeckungen im Schulbereich. Ausnahmen gelten bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht. 

Die Regelung im Schulunterrichtsgesetz gilt seit 1. September, und dient dem Schutz der kindlichen Entwicklung und knüpft an die in Österreich ab 14 Jahren geltende Religionsmündigkeit. An den ersten beiden Tagen des Regelunterrichts wurden in Kärnten neun Fälle registriert, wonach das Kopftuchverbot ignoriert wurde. „Zwei Fälle an einer AHS und sieben an einer Mittelschule in den Bezirken Villach Stadt und Klagenfurt Stadt“, sagt Martin Wieser von der Bildungsdirektion Kärnten. Drei der Verstöße wurden in der Schule direkt bei einem Erstgespräch geklärt, in fünf Fällen steht das Elterngespräch noch aus.

Elternteil lenkte nicht ein

Ein Elternteil zeigte hingegen in der Kommunikation mit den Pädagogen vor Ort kein Verständnis für die neue gesetzliche Regelung. Es folgt daher eine schriftliche Dokumentation an die Bildungsdirektion. Ignorieren die Erziehungsberechtigten das Verbot weiterhin, kommt es zu einer Anzeige und in weiterer Folge können Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden. Wird dagegen Beschwerde eingelegt, liegt die Entscheidung beim Landesverwaltungsgericht.

Esad Memic
© Kkpece/iggÖ
Esad Memic

Im Mittelpunkt sollten die betroffenen Mädchen stehen – sie dürfen nicht unter Druck geraten.

— Esad Memic, Vorsitzender der islamischen Religionsgemeinschaft

Als Bindeglied zwischen Schule und Eltern fungiert in Kärnten Esad Memic, Fachinspektor der Bildungsdirektion und Vorsitzender der islamischen Religionsgemeinschaft. Er sagt zu den Elterngesprächen: „Im Mittelpunkt sollten die betroffenen Mädchen stehen – sie dürfen nicht unter Druck geraten und es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, den besten Rahmen für sie zu schaffen.“

Laut einer Erhebung der Bildungsdirektion Kärnten aus dem vergangenen Schuljahr betrifft das Verbot 47 Schülerinnen unter 14 Jahren, die regelmäßig das Kopftuch getragen haben.

Keine Auffälligkeiten bei Krankmeldungen

Vor dem Inkrafttreten des Kopftuchverbots wurde auch gemutmaßt, dass die Maßnahme dazu führen könnte, dass Mädchen einfach nicht in die Schule geschickt und krankgemeldet würden. Um abzuschätzen, ob dies tatsächlich der Fall ist, sei es noch zu früh, so die Bildungsdirektion Kärnten. Derzeit gebe es jedenfalls keine auffällige Häufung von Krankmeldungen.

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