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In der Steiermark gab es zwei Verstöße gegen das Kopftuchverbot

Am ersten Schultag wurden der Bildungsdirektion Steiermark zwei Verstöße gegen das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige gemeldet. Ein ruhiger erster Tag.

Das Bild zeigt ein Mädchen mit einem Kopftuch in einem Klassenzimmer
© IMAGO/Liesa Johannsen/photothek.net
In der steirischen Bildungsdirektion sorgt das Kopftuchverbot am ersten Schultag für wenig zusätzliche Arbeit
Marie Miedl-Rissner
Redakteurin Bundesland Steiermark

Dauerklingelnde Telefone und eine Flut an Verstoßmeldungen zum Kopftuchverbot für unter 14-Jährige blieben am ersten Schultag in der Bildungsdirektion aus. „Es war ein sehr ruhiger Start“, bilanziert Bernhard Just, Präsidialleiter der Bildungsdirektion Steiermark. Bis zum Vormittag habe es zwei Meldungen gegeben. Beide kommen aus der Obersteiermark. „Die zwei Meldungen sind aus einer Volksschule und einer AHS gekommen“, sagt Just.

Dass es noch mehr Verstöße gegeben hat, kann er nicht mit Sicherheit ausschließen. Es könne auch gut sein, dass Schulen Vorfälle alleine gelöst haben, ohne an die Bildungsdirektion heranzutreten. In den beiden gemeldeten Fällen laufe jetzt jedenfalls das vorgegebene Prozedere an. Konkret bedeutet das, dass die Eltern zu einem Gespräch in die Direktion geladen werden.

Keine auffällige Häufung bei Krankmeldungen

Vor dem Inkrafttreten wurde immer wieder auch gemutmaßt, dass das Kopftuchverbot für unter 14-Jährige auch dazu führen könnte, dass Mädchen einfach nicht in die Schule geschickt und krankgemeldet werden. Um abzuschätzen, ob das tatsächlich der Fall ist, sei es laut Just am ersten Schultag aber noch zu früh. „Wir sehen keine auffällige Häufung bei Krankmeldungen, aber bilanzieren können wir das frühestens nächste Woche“, sagt er.

Wir sehen keine auffällige Häufung bei Krankmeldungen, aber bilanzieren können wir das frühestens nächste Woche

— Bernhard Just , Präsidialleiter der Bildungsdirektion Steiermark

Wie viele Mädchen in der Steiermark überhaupt von dem Kopftuchverbot betroffen sind, weiß weiterhin niemand. Denn: Laut Just wurde nie erhoben, wie viele Mädchen in steirischen Schulen ein Kopftuch tragen. Bei den Konferenzen mit den Direktorinnen und Direktoren in der letzten Ferienwoche sei das Thema aber natürlich besprochen worden. Dabei meldeten laut Just eine Handvoll Direktorinnen und Direktoren an, dass es bei ihnen an der Schule diesbezüglich zu Problemen kommen könnte.

Klare Vorgaben des Ministeriums bei Verstößen

Für den Fall der Fälle gibt es jedenfalls klare Vorgaben des Bildungsministeriums. Diese sehen vor, dass zunächst die Lehrperson die Schülerin ermahnt und den Vorfall an die Schulleitung meldet. Darauf folgt ein Gespräch mit dem Kind und den Eltern. Sollte es wieder zu einem Verstoß kommen, muss die Bildungsdirektion dazugeschaltet werden. Werden fünf Verstöße bei der Bildungsdirektion gemeldet, muss eine Anzeige eingebracht werden. Danach liegt die Entscheidung beim Verwaltungsgericht. Die Verwaltungsstrafen bewegen sich in einem Rahmen zwischen 150 und 800 Euro.