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„Chemische Unterwerfung“ als neues Phänomen bei Gewalt gegen Frauen

Opferanwältin Sonja Aziz hat der aktuelle Fall aus Marchtrenk „leider nicht überrascht“, denn Täter würden sich in Österreich „sehr sicher“ fühlen. Sie hat 2025 den ersten heimischen „Fall Pelicot“ begleitet.

Opferanwältin Sonja Aziz betreute den „1. Fall Pelicot“ in Österreich. Der Täter wurde 2025 zu sieben Jahren Haft verurteilt.
© Alexandra Stanić
Opferanwältin Sonja Aziz betreute den „1. Fall Pelicot“ in Österreich. Der Täter wurde 2025 zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Barbara Haas
Leitende Redakteurin Frauen & Familie, Podcast-Host von fair&female

Der mutmaßliche Frauenmord in der Nacht auf den 26. Juni in Marchtrenk kennt noch keinen Prozesstermin. Ermittelt wird gegen zwei mutmaßliche Täter. Der Ehemann der 39-Jährigen Frau sitzt in U-Haft, ebenso sein möglicher Komplize. Ermittelt wird gegen beide wegen Paragraf 205. Darin steht: „Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person.“ Beim Ehemann kommt noch eine Passage dazu: „Mit Todesfolge“ daher ist sein Haftrahmen zwischen 10 Jahren und lebenslänglich; für den Komplizen fünf bis 15 Jahre. Die Opferanwältin Sonja Aziz hat 2025 den ersten derartigen Fall in Österreich begleitet. Und kennt das neue Phänomen der „chemischen Unterwerfung“ sehr gut.

Eine Frau ist tot, weil ihr Mann und sein Freund sie mutmaßlich betäubten und so lange vergewaltigten, bis sie starb. Als Opferanwältin des ersten solchen Falles in Österreich: Waren sie geschockt, als sie davon hörten?“

Sonja Aziz: Geschockt ja, überrascht leider nein. Der Fall Pelicot und auch der Korneuburger Fall meiner Klientin haben gezeigt: Wir reden hier nicht zwingend über Männer, denen man ihre Gewaltbereitschaft ansieht. Es kann der Mann von nebenan sein, der Familienvater, der langjährige Partner. Hinter verschlossenen Türen kann gleichzeitig ein extremes Besitz- und Machtdenken gegenüber Frauen bestehen. Was mich an diesen Fällen immer wieder erschüttert, ist diese unfassbare Diskrepanz: Auf der einen Seite steht eine vermeintlich normale Partnerschaft, Vertrauen, gemeinsames Leben – und auf der anderen Seite ein Mann, der glaubt, heimlich über den Körper seiner Partnerin verfügen zu dürfen. Genau darin liegt für mich eine der erschreckendsten Dimensionen dieser Taten.

Justizministerin Anna Sporrer hat angekündigt, eine Rechtslücke vor allem auch zu Videoaufnahmen, die von solchen Vergewaltigungen gemacht werden, schließen zu wollen. Was genau ist die Rechtslücke dabei?

Eine Vergewaltigungsaufnahme ist kein gewöhnliches pornografisches Material. Sie ist die Dokumentation einer realen Gewalttat. Dass jemand eine solche Aufnahme besitzen und sammeln kann, ohne dass allein dieser Besitz strafbar ist, ist eine Schutzlücke, die wir dringend schließen müssen.

Kommen wir zu dem Fall, den Sie ganz genau kennen. Der ersten „Pelicot“ in Österreich in Korneuburg. Was ist da passiert?

Meine Mandantin hat 20 Jahre mit ihrem Partner zusammengelebt, sie haben zwei gemeinsame Kinder. Nachgewiesen werden konnte, dass er sie 2014 sediert und vergewaltigt hat. Während der Vergewaltigung hat er Fotos angefertigt und diese mit einem anderen User im Internet geteilt. Meine Klientin wusste davon nichts. Man spricht hier von „chemischer Unterwerfung“.

Wie ist der Fall überhaupt aufgeflogen?

Zwei NDR-Journalistinnen haben lange in Vergewaltiger-Netzwerken recherchiert und sind auf einen deutschen Täter gestoßen. Über ihn führte die Spur zu dem Österreicher. Im Februar 2025 standen dann rund 20 Polizistinnen und Polizisten vor der Haustür meiner Mandantin. Sie dachte zunächst, es müsse eine Verwechslung sein.

Und dann wurden ihr die Bilder gezeigt?

Ja. Die Polizei hat sie von ihrem Partner getrennt und ihr Fotos vorgelegt mit der Frage, ob sie sich darauf wiedererkennt. Der Mann wurde festgenommen. Das war das letzte Mal, dass sie ihn bis zur Berufungsverhandlung gesehen hat.

Gab es im Nachhinein Anzeichen dafür, dass sie betäubt worden war?

Ja. Sie hat anhand ihrer Arbeitsaufzeichnungen festgestellt, dass es ihr genau in jenen Zeiträumen gesundheitlich schlecht ging, in denen ihr Partner mit dem deutschen Täter über geplante oder verübte Taten geschrieben hatte. Sie war zittrig, schwindelig, konnte sich nicht erinnern, wie der Abend geendet hatte. Einmal stürzte sie beinahe bewusstlos eine Treppe hinunter.

Sie war sogar einmal im Krankenhaus...

Dort wurden Benzodiazepine in ihrem Blut und Urin festgestellt. Aber statt zu fragen, ob ihr jemand etwas verabreicht haben könnte, wurde der damals jungen Mutter vorgeworfen, möglicherweise drogenabhängig zu sein. Man drohte sogar damit, die Kinder- und Jugendhilfe einzuschalten. Der Partner wurde nur kurz gefragt, ob er sich das erklären könne. Er sagte Nein – und damit war die Sache erledigt.

Der Mann wurde letztlich zu sieben Jahren Haft verurteilt. Ist das viel?

Der Strafrahmen lag wegen der besonders erniedrigenden Art der Vergewaltigung bei fünf bis 15 Jahren. Die sieben Jahre liegen also im unteren Bereich. Auch der Berufungsrichter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Strafe ohnehin milde sei.

Am Landesgericht Korneuburg wurde der Prozess gegen den zweifachen Familienvater 2025 verhandelt.
© KLZ / Georg Hochmuth
Am Landesgericht Korneuburg wurde der Prozess gegen den zweifachen Familienvater 2025 verhandelt.

Besonders verstörend ist eine Google-Suche kurz vor seiner Festnahme. Was wurde entdeckt?

Vier Tage vor der Hausdurchsuchung suchte er nach „GBH Rotwein Auflösung Körpergewicht“. GHB beziehungsweise GBL sind sedierende Mittel, die als K.-o.-Mittel verwendet werden können. Das zeigt zumindest, dass ihn dieses Thema bis unmittelbar vor seiner Festnahme beschäftigt hat.

Wie groß ist das Problem in Österreich?

Ich habe mich nach diesem Fall gezielt bei Opferschutzeinrichtungen erkundigt. Niemandem war ein vergleichbarer Fall bekannt. Jetzt haben wir bereits drei. Und wenn sich allein 70.000 User in einer Telegram-Gruppe einloggen, Material tauschen, einander ermutigen und anstiften, dann muss das Dunkelfeld sehr groß sein.

Warum ist es so schwierig, solche Täter zu finden?

Weil die Betroffenen oft selbst keine Ahnung haben, was mit ihnen passiert. Und weil Täter sich in digitalen Räumen geschützt fühlen. Diese Männer fühlen sich oft deshalb so sicher, weil sie glauben, Teil einer Gemeinschaft Gleichgesinnter zu sein. In diesen Chats werden frauenverachtende Einstellungen nicht hinterfragt, sondern gegenseitig bestätigt und normalisiert. Das senkt Hemmschwellen. Diese Chats sind nicht nur ein Ort des Austausches. Sie dienen der gegenseitigen Bestätigung eines Weltbildes, in dem Frauen als Objekte betrachtet werden, über deren Körper Männer verfügen dürfen. Österreich ist bei Ermittlungen teilweise auf Zufallsfunde ausländischer Behörden angewiesen. Wir brauchen technisch besser ausgestattete Ermittlungsbehörden und aus meiner Sicht eine eigene Taskforce.

Was müsste sich konkret ändern?

Gesundheitspersonal muss besser geschult werden, Polizei und Justiz brauchen mehr Ressourcen und Wissen. Und wir brauchen ein Sexualstrafrecht, das mit den technischen Entwicklungen Schritt hält. Denn eines darf nicht passieren: dass wir die Verantwortung wieder den Frauen zuschieben und ihnen sagen, sie müssten nur besser aufpassen. Die Verantwortung liegt bei den Tätern – und bei einem Staat, der sie verfolgen muss.

Frauenmorde