Arbeitgeber in Österreich könnten laut dem Europäischen Gerichtshof dazu verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen. Der Gerichtshof betonte am Dienstag in seinem Urteil, dass die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB sowie drei weiterer eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle.

Nun stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren.

Die Wirtschaftskammer hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung vorgerrechnet, dass ein zusätzlicher Feiertag, an dem etwa entsprechende Feiertagszuschläge für alle Arbeitnehmer fällig werden, die gesamte österreichische Wirtschaft rund 600 Millionen Euro kosten würde.

AK: Karfreitag soll für alle Feiertag sein

Der steirische AK-Präsident Josef Pesserl betont indes: „Am einfachsten lässt sich diese Diskriminierung beheben, indem der Gesetzgeber den Karfreitag zum gesetzlichen Feiertag bestimmt.“

Der EuGH habe festgehalten, dass eine Reparatur der diskriminierenden Bestimmungen bis kommenden Karfreitag am 19. April erfolgen müsse . Ansonsten könnten alle Beschäftigten an ihre Arbeitgeber herantreten, und einen arbeitsfreien Karfreitag verlangen. Werde dieser nicht gewährt, falle Feiertagsentgelt an. Pesserl: „Diesen betrieblichen Konflikt sollte der Gesetzgeber durch rasches Handeln verhindern.“ Natürlich stehe die Arbeiterkammer den Beschäftigten mit rechtlicher Hilfe zur Seite, sollte es bis Karfreitag kein neues Gesetz für alle geben."

Auch AK-Vizepräsident und FCG-Landesvorsitzender Franz Gosch betont: "Die Österreicher sind bekanntermaßen ein fleißiges Völkchen, deshalb ist ein zusätzlicher Feiertag mehr als gerecht.“ Er freue sich "über das heutige positive Urteil des Europäischen Gerichtshofes" und fordert eine rasche gesetzliche Regelung, den Karfreitag zum arbeitsfreien Feiertag für alle Arbeitnehmer zu machen. Gosch: „Dies ist vor allem auch ein positives Signal für die Arbeits- und Festtagskultur unseres Landes“. Der zusätzliche Feiertag, wäre, so der Christgewerkschafter, zudem "ein sichtbarer positiver Ausgleich zum kürzlich geänderten Arbeitszeitgesetz mit der Möglichkeit von erweiterten Tages- und Wochenarbeitszeiten".