Wer vor Bekanntwerden des Dieselskandals ein Auto von Volkswagen geleast hat, bekommt die Leasingbeiträge nicht zurück. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verneinte am Donnerstag entsprechende Ansprüche von Kunden. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.