Ab dem morgigen Donnerstag gelten für Menschen im Osten des Landes andere Regeln als für den Rest. Während die Geschäfte in Wien, Niederösterreich und im Burgenland schließen, darf in den restlichen Bundesländern weiterhin überall eingekauft werden. Doch selbst innerhalb des Ostens herrscht keine Einheit, zumal Wien den harten Lockdown bereits bis 11. April verlängert hat, während Niederösterreich und das Burgenland am 7. April wieder aufmachen wollen.

Zutrittstests im Handel sind vorerst vom Tisch, andere Probleme sind aber geblieben. Supermärkte dürfen nur Produkte anbieten, die dem "typischen Warensortiment" entsprechen. Das heißt im Klartext, der Supermarkt soll Nahrungsmittel, aber kein Spielzeug, Blumen oder Fernseher verkaufen. "Spielwaren gehören nicht dazu und dürften nicht verkauft werden. Spielwaren sind kein typisches Warensortiment der genannten Ausnahmen", hieß es dazu aus dem Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage.

Debatte bei Handelsketten

Die entsprechende Regel hatte schon in früheren Lockdowns für Probleme gesorgt, da einzelne Unternehmen sich weigerten sie umzusetzen. Hofer, Spar und Lidl etwa haben für sie typische Non-Food-Produkte verkauft, sanktioniert wurde das nicht.

"Unser typisches und von den Kundinnen und Kunden gewohntes Warensortiment umfasst neben Lebensmitteln auch saisonale Non-Food-Produkte", wird Hofer am Mittwoch von der Tageszeitung "Österreich" zitiert. In der aktuell herausfordernden Situation den Verkauf von Non-Food-Artikeln zu stoppen und damit, zusätzlich zu den bereits reduzierten Einkaufsmöglichkeiten, auch das für Hofer typische Warensortiment einzuschränken, wäre nicht im Interesse der Kunden, so Hofer. Auch bei Spar heißt es, es werde das typische Sortiment verkauft. Insbesondere bei Interspar verkauft das Unternehmen auch sonst ein großes Sortiment an Non-Food-Produkten.

Keine Zutrittstests

Die im Vorfeld massiv kritisierten, geplanten Zutrittstests zum Handel kommen nun doch nicht. "Zutrittstests in den Geschäften würden kaum etwas an den Corona-Fallzahlen ändern, aber bis zu zwei Drittel aller Umsätze im Non-Food Handel vernichten", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Das wären allein in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland knapp 280 Millionen Euro pro Woche. Hätte der Bundesrat nicht sein Veto eingelegt, hätten allein im Osten tausende Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Tests von Millionen Menschen kontrollieren müssen, räumte Will ein. "Ein unmögliches Unterfangen."

Bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren müssen Kunden ja nun schon länger einen negativen Covid-19-Test vorweisen. Ähnliche Pläne für den Handel stießen nicht nur bei den Arbeitgebervertretern auf Widerstand, sondern auch bei der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft. "Nicht machbar" und "realitätsfern" hieß es da.

Lichtblicke und Ausnahmen

Ein Lichtblick aus Sicht des Handels ist, dass die Abholung von Waren ("Click & Collect") in Geschäften auch während des harten Lockdowns in Ostösterreich möglich ist. "Die Unternehmen werden unter diesen restriktiven Bedingungen nur einen Bruchteil des üblichen Osterumsatzes machen können", so WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik. Ostern sei nach Weihnachten der zweitwichtigste Kaufanlass für die Konsumentinnen und Konsumenten. Ohne die Möglichkeit, direkt in den Geschäften zu gustieren, erwartet Trefelik "ein dickes Umsatzminus". Der Handelsobmann warnt vor den Folgen für die Handelsbetriebe. "Die Branche liegt bereits am Boden und bekommt nun einen weiteren Tritt."

Abgesehen vom Handel müssen im Osten auch persönliche Dienstleister wie Friseurinnen, Fußpfleger oder Kosmetikerinnen sowie Zoos und Museen ab morgen zumachen. Die Gastronomie hat nun schon seit Anfang November geschlossen. Eine Ausnahme ist seit kurzem das Testland Vorarlberg. Dort dürfen die Menschen nicht nur weiterhin shoppen, sondern sich mit negativem Coronatest auch ins Lokal setzen.

Keine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen

Definitiv nicht - wie geplant - mit Gründonnerstag in Kraft treten wird die Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf alle Innenräume. Dies würde vor allem die Arbeitswelt - etwa im Handel das Lagerwesen - betreffen und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmervertreter haben sich quergelegt. Das Gesundheitsministerium steht deshalb in Verhandlung mit den Sozialpartnern. Seit 25. Jänner gibt es eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln.