Die Sache schien klar. Die Sozialpartner verständigten sich auf eine verkürzte Öffnungszeit im Handel. Solange von 20 bis 6 Uhr der Ausgang beschränkt ist, sollen Geschäfte um 19 Uhr schließen, erklärten Gewerkschaft und Wirtschaftskammer vergangenen Montag. Auch der Handelsverband, eine freie Interessenvertretung, begrüßte die Anpassung.

Doch geschehen ist bis dato wenig. Vor allem der Lebensmittelhandel hält an den normalen Ladenschlusszeiten fest. Laut Gesetz dürfen Geschäfte unter der Woche von 6 bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 bis 18 Uhr offen halten, 72 Stunden insgesamt.

Spar: "Kontraproduktiv"

So einig sich die Sozialpartner sind, so wenig folgen ihnen im Moment die großen Ketten. „Wir halten das für kontraproduktiv“, erklärt Nicole Berkmann, Sprecherin von Spar. Erstens wäre es aus epidemiologischer Sicht besser, Märkte länger offen zu lassen, damit sich Kunden über die Stunden besser verteilen. Zweitens würden arbeitende Menschen gerne noch am Abend etwas einkaufen.

Sogar Martin Kocher, Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), äußerte sich via Twitter zum Ladenschluss um 19 Uhr: „Das macht überhaupt keinen Sinn, hat es auch schon im Frühjahr nicht gemacht. Je mehr Einkaufszeiten entzerrt werden können und je weniger Leute zur gleichen Zeit in einem Geschäft sind, desto besser“, kommentierte er.

Auch Rewe (Billa, Merkur, Penny), Hofer und Lidl bleiben bei ihren Öffnungszeiten, auch, da sie für eine Änderung eine Verordnung des Bundes wollen.

Ministerium prüft

Auf Anfrage bestätigt das Büro von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne): „Es wird aktuell geprüft, ob es denkbar ist, diesen Bereich in der angedachten Form rechtlich zu regeln.“ Bis wann eine Entscheidung fallen könnte, lässt man offen. Doch verweist das Gesundheitsministerium auch darauf, dass dafür eine Verordnung nicht zwingend nötig sei. Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit der Sozialpartner, in dieser Frage selbst entsprechende Regelungen zu treffen.

„Für die Rechtssicherheit brauchen wir eine Verordnung, denn Öffnungszeiten sind per Gesetz geregelt“, widerspricht Martin Panholzer von der Gewerkschaft GPA-djp. Den Arbeitnehmervertretern geht es auch darum, dass Handelsangestellte rechtzeitig vor Beginn der Ausgangsbeschränkung zu Hause sein können. Angesprochen darauf, dass die Sozialpartnervereinbarung bis jetzt kaum umgesetzt wird, sagt Panholzer: „Ein paar legen sich quer. Aber mit der Wirtschaftskammer sind wir uns einig.“

"Bewährte Maßnahme"

Rainer Trefelik, Obmann des Handels in der WKO, sieht darin jedenfalls einen „wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Maßnahmen der Bundesregierung. Bereits im ersten Lockdown hat sich die temporäre Anpassung der Öffnungszeiten bewährt.“ Der Handelsverband plädiert ebenfalls wegen der Rechtssicherheit für eine Verordnung, denn in Shoppingcentern etwa seien Offenhaltepflichten bis 21 Uhr vorgesehen.