„Das ist kein Insolvenzverfahren, wir sind nicht pleite“, hatte Vorstand Hans Schönegger betont, als die Kärntner Landesholding im Juni die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens angekündigt hatte. Vielmehr wollte man damit mit den potenziellen Heta-Haftungsgläubigern in Kontakt treten.

Immerhin drei Viertel von diesen – mit Forderungen von zehn Milliarden Euro – wurden bis Mitte September identifiziert. Der Plan sah weiter vor, dass „eine im Einflussbereich des Landes stehende Zweckgesellschaft die behafteten Schuldtitel ankauft“ – möglich wäre das freilich nur mit finanzieller Unterstützung des Bundes.

Einigung in weiter Ferne

Jetzt machen die Juristen der Landesholding eine Kehrtwende – sie zogen ihren Antrag zurück, das Reorganisationsverfahren wurde am Freitag mit Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt beendet. Auf die Frage nach dem Warum gibt es keine konkrete Antwort. „Die Berichte des Reorganisationsprüfers bestätigen die sachlich und rechtlich richtige Vorgangsweise der Kärntner Landesholding“, heißt es aus dem Büro von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ). „Auf die im Reorganisationsverfahren geschaffenen Grundlagen kann aufgebaut werden. Die Landesholding arbeitet weiter an der Umsetzung des Konzepts.“

Hintergrund des Rückzuges ist, dass die Frist für den Reorganisationsplan dieser Tage ausgelaufen wäre und dieser noch viele Fragezeichen beinhaltet hatte. Eine Insolvenz droht der Landesholding dadurch nicht, meinen Juristen. Die Verhandlungen laufen – Basis ist ein neues „Hold-out-Gesetz“, eine Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG), das auch den am Donnerstag im Nationalrat beschlossenen Milliardenvergleich mit Bayern regelt.

Dabei zahlt Österreich der BayernLB mindestens 1,23 Milliarden Euro, im schlimmsten Fall sogar 2,4 Milliarden Euro, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten abzuwenden. Für Kärnten bedeutet das neue Gesetz, dass man landesbehaftete Anleihen geschnitten zurückkaufen soll – dabei müssten aber zumindest zwei Drittel der Gläubiger zustimmen, dass sie auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

„Verfassungswidrig“

Diese Vereinbarung würde dann auch für alle anderen gelten. Eine Einigung muss bis spätestens 31. Mai 2016 gefunden werden – wenn der Heta-Zahlungsstopp ausläuft. Derzeit gibt es von den Gläubigern wenig positive Signale – das Gesetz sei „verfassungswidrig“ und „verletze fundamentale Gläubigerrechte“, heißt es etwa von der Gruppe „Teutonia“, die ein Anleihenvolumen von 200 Millionen Euro hält. Die „Ad-Hoc-Gruppe“, die 2,5 Milliarden Euro an Forderungen geltend macht, nimmt den Generalvergleich ins Visier. Man sieht hier eine „massive Bevorzugung eines Gläubigers“, also der BayernLB.

WOLFGANG FERCHER