Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern ist in Österreich im internationalen Vergleich besonders hoch. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (gpa-djp) hat die Schließung dieses "Gender Pay Gap" zu ihrem Ziel erklärt. Einkommensberichte über Frauen- und Männereinkommen, die die Unternehmen seit 2011 vorlegen müssen, sind dabei nur ein Teil der "aktiven Gleichstellungspolitik".

In einer genauen Analyse wurde versucht, den Ursachen der Einkommensunterschiede auf den Grund zu gehen. Dabei habe sich herausgestellt, dass ein Drittel der Unterschiede schon auf eine unterschiedliche Bezahlung beim Einstieg zurückzuführen sei - bei gleichen Voraussetzungen, erläutert gpa-djp-Bundesgeschäftsführerin Dwora Stein. So werden etwa bei Männern öfter mehr Vordienstzeiten angerechnet, was zu einem höheren Einstiegsgehalt führt, während bei Frauen zuerst eine "Einarbeitungsphase" mit geringerem Gehalt vorgeschaltet werde. Ein weiteres Drittel des Einkommensunterschied entstehe im Verlauf der Berufstätigkeit durch Unterbrechungen wie Mutterschutz und Elternkarenz, einen langsameren oder gar keinen Aufstieg ("Gläserne Decke"), geringere oder gar keine Prämien. Das dritte Drittel des Einkommensunterschieds sei auch bei genauem Hinsehen unerklärlich.

Anhebung der Mindestgehälter

Aufgrund der vielfältigen Ursachen setzt auch der Kampf gegen die Einkommensschere an mehreren Stellen an, schildert gpa-djp-Vize-Bundesgeschäftsführer Karl Proyer. In den Kollektivvertragsverhandlungen versucht die Gewerkschaft seit 2011, die Anrechnung von Karenzzeiten zu erreichen. Bisher wurde dies in über 100 KVs zumindest teilweise erreicht. Ziel ist es, in allen Kollektivverträgen die volle Karenzzeit von 22 Monaten für jedes Kind für Vorrückungen anrechenbar zu machen. In der Chemischen Industrie ist dies bereits so vereinbart.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist die Anhebung der Mindestgrundgehälter, da gerade in den Niedriglohnbranchen viele Frauen arbeiten - und das oft in Teilzeit. Im Handel sind ab Jahresbeginn 2015 mindestens 1.500 Euro (brutto) pro Monat zu zahlen, ebenso im Bereich des KV BAGS (Gesundheits- und Sozialberufe im privaten Bereich). Als nächstes Ziel will die Gewerkschaft 1.700 Euro Mindestgrundlohn in Angriff nehmen.

Die Gehaltsmodelle in den Kollektivverträgen müssten verstärkt auf die ersten zehn Jahre abstellen. Eine Gehaltsentwicklung, die erst in der Lebensmitte beginne, nutze den meisten Frauen nichts, erläutert Proyer die Probleme in der Praxis. Auch die sechste Urlaubswoche, die derzeit erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit gewährt wird, stehe den meisten Frauen nicht zu, da ihr Erwerbsleben öfter Unterbrechungen aufweise. Die derzeitige Regelung sei daher schon an sich frauenfeindlich. Hilfreich für Frauen sei auch die Anerkennung von Formalqualifikationen bei der Einstufung.

Einkommensschere bei 24 Prozent

Die Einkommensberichte, die von den Unternehmen (je nach Größe) seit dem Jahr 2011 vorzulegen sind, werden noch immer nicht von allen Betrieben überhaupt erstellt. Die Gewerkschaft pocht daher darauf, dass Betriebsräte eine effektive Möglichkeit bekommen sollen, einen fehlenden Einkommensbericht zu verlangen, etwa beim Arbeits- und Sozialgericht, und die Behörde dann auch schnell handeln muss. Die Berichte, in denen die Frauen- und Männereinkommen nach Verwendungsgruppe gegenübergestellt werden, werden umso informativer, wenn sie von einigen Jahren vorliegen: Holen die Fraueneinkommen auf, oder wird die Schere noch größer?

Für Betriebsräte sollte der Einkommensbericht eine Basis für Verhandlungen mit der Geschäftsführung sein, um eine aktive Gleichstellungspolitik im Unternehmen zu erreichen. Die Reaktion der Unternehmen sei sehr unterschiedlich, neben "Best Practice Beispielen", die attraktive und für alle faire Arbeitgeber sein wollen, gebe es auch "Schwarze Schafe". Ein positives Beispiel: In einem Unternehmen wurde erreicht, dass frei werdende Vollzeitstellen zuerst den eigenen Teilzeitkräften angeboten werden müssen.

Die Einkommensschere in der Privatwirtschaft liegt bei rund 24 Prozent. Würde sie sofort geschlossen, der Einkommensnachteil der Frauen auf die Männer also ausgeglichen, koste das 5,5 bis 6,5 Mrd. Euro im Jahr, hat die gpa-djp errechnet.

Der Rechnungshof hat in seinem "Einkommensbericht 2014" die Einkommensschere nach Geschlechtern ebenfalls ermittelt: "Frauen verdienen nach wie vor und in allen Beschäftigtengruppen deutlich weniger als Männer", so der RH. Am höchsten ist die Schere demnach in der Privatwirtschaft, bei Beamten wurden kaum Unterschiede festgestellt. Die bei Frauen häufigere Teilzeit ist keine Erklärung für den Gender Pay Gap: Im Vergleich von ganzjährig Beschäftigten in der Privatwirtschaft verdienen die weiblichen Angestellten nur zwei Drittel des mittleren Männereinkommens.