Was sich für Konsumentinnen und Konsumenten mit April alles ändert: Viele Handytarife steigen, einige Energietarife sinken und rund um die Elektromobilität stehen zahlreiche Neuerungen bei Förderungen an. Entlastungen stehen bei der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr an. Ein Überblick.

Wichtige Neuerungen im Förderdschungel

Neuerungen bei der E-Mobilität. Ab 1. April 2024 gelten die neuen Richtlinien, die der ÖAMTC jetzt bis ins letzte Detail aufgeschlüsselt hat. „Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-in-Hybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur“, fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen. Was bleibt: Prinzipiell bekommen Privatpersonen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5000 Euro, für ein E-Motorrad bis zu 2300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1800 Euro.

Zweiräder und Hybride. Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV mehr gefördert werden. Die Förderungsanteile für E-Mopeds, E-Leichtmotorräder und E-Motorräder wurden im Vergleich zum vergangenen Jahr erhöht. Gefördert wird 2024 die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer E-Busse.  

Förderungen für Betriebe. Auch für Unternehmen hat man Neuerungen eingeführt: Bei den Förderungen wird zwischen Einzelmaßnahme oder (neu) Kombinierten Maßnahmen unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung. Bei den Kombinierten Maßnahmen muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden. Auch die Förderung öffentlicher Lade-Infrastruktur unterliegt neuen Vorgaben.  

Indexanpassung: Handytarife werden teurer

Rund jeder zweite bestehende Handyvertrag wird mit April teurer, weil viele Anbieter ihre Mobilfunk- und Internettarife an den Verbraucherpreisindex anpassen. Derzeit sind in Österreich 47 Prozent der abschließbaren Handytarife mit monatlicher Grundgebühr indexgesichert. Beim Internet sind es 87,23 Prozent. Im Vorjahr wurden die Tarife um bis zu 8,6 Prozent erhöht. Heuer rechnet Österreichs größtes Mobilfunk-Vergleichsportal, tarife.at, gemäß Verbraucherpreisindex mit einer Preisanpassung von 7,8 Prozent. Somit ergibt sich eine durchschnittliche Teuerung von 21,24 Euro im Jahr bei indexgebundenen Mobilfunktarifen und 35,65 Euro beim Internet.

Einige Anbieter wie Spusu und HoT haben erklärt, dass sie die Erhöhung nicht mitmachen. Für Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, gilt kein Sonderkündigungsrecht. Kunden dürfen ihren Handyvertrag wegen der Indexklausel also nicht einfach kündigen.

Trotz Indexanpassungen im vergangenen und in diesem Jahr stellt die Arbeiterkammer fest, dass Telefonieren und vor allem Surfen in den vergangenen vier Jahren billiger geworden ist. Der Hauptgrund: Alle Anbieter haben neu anmeldbare Tarife mit umfangreicheren Datenkontingenten bei oft unveränderten Grundgebühren. Die Datennutzung hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt.

Um häufige Preissteigerungen zu vermeiden, rät die AK dazu, auf einen Vertrag ohne eine solche Wertsicherungsklausel umzusteigen. Bei einem Wechsel des Anbieters sollte man mehrere Tarife vergleichen und seinen eigenen Verbrauch gut kennen.

Eintragung ins Grundbuch: Ersparnis beim Immobilienkauf

Grundbucheintragungsgebühr. Als Teil des Wohnbaupakets der Regierung sind Eintragungen ins Grundbuch beim Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro künftig gebührenfrei. Die Grundbucheintragungsgebühr beträgt derzeit 1,1 Prozent der Bemessungsgrundlage, also des Kaufpreises. Zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro gelten die regulären Gebühren, ab einem Kaufpreis von zwei Millionen entfällt die Befreiung ganz. Bis zu 11.500 Euro an Gebühren können sich Immobilienkäufer sparen, so das Finanzministerium. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet und gilt nicht bei vererbten oder geschenkten Immobilien.

Handwerkerbonus. Teil des Wohnbaupakets ist auch der Handwerkerbonus, der – im April – rückwirkend mit 1. März beschlossen werden soll. Handwerksarbeiten von mehr als 500 Euro bis zu 10.000 Euro sollen mit 20 Prozent gefördert werden.

Energiepreise: Einige Versorger senken die Tarife

Mit April werden einige Energieversorger ihre Tarife senken. Darunter die Kelag, die ihre Stromtarife absenkt, die Salzburg AG, die den Gaspreis um rund 33 Prozent reduziert oder die Wien Energie, die für Neukunden bei Gas und Strom Senkungen vornimmt und für Bestandskunden bei einzelnen Alt-Verträgen ebenfalls Anpassungen nach unten durchführt. Verbund will dann im Mai die Gaspreise und im Mai die Strompreise für Bestandskunden senken. Der Energieregulator E-Control hat zuletzt wiederholt darauf verwiesen, dass sich Anbieterwechsel seit einiger Zeit wieder bezahlt machen können. Da neue Verträge aber derzeit tendenziell günstiger sind, lohne sich ein Tarifvergleich und ein Wechsel des Lieferanten, sagte etwa E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Entsprechende Tarifvergleiche sind beispielsweise online über den Tarifkalkulator unter www.e-control.at/tk möglich.