Im Mai des Jahres 1859 führte Kaiser Franz Joseph die sogenannte Verzehrsteuer ein. Jeder Haushalt musste ab sofort für den Konsum von Wein, Most und Fleisch Abgaben zahlen. Für die Finanzminister der Monarchie war diese Massensteuer eine prächtige Einnahmequelle, von der sie sich eine rasche Aufbesserung der Staatskasse erwarteten.