Es war ein Beweismittel der ganz besonders ohrenbetäubenden Art, das gestern im Gerichtssaal zu hören war: Ein Akustiker spielte acht von ihm aufgenommene Hörproben jener Quietschgeräusche vom Grazer Verschubbahnhof vor, der Anrainerinnen und Anrainer in Gösting seit rund drei Jahren quälen. Abgespielt wurden diese auf ausdrücklichen Wunsch von Richterin Anita Schmidbauer („Die Anrainer müssen das aushalten, also muss ich das bitte auch so laut hören“) in der Originallautstärke von rund 110 Dezibel, was in etwa der Lautstärke eines Presslufthammers entspricht.

Es war Tag eins der Verhandlung gegen die ÖBB nach einer Sammelklage, die der Grazer Anwalt Georg Eisenberger gemeinsam mit Studierenden des Uni-Graz-Projekts Legal Clinic eingereicht hatte. Rund 100 Betroffene haben sich der Klage angeschlossen, sechs davon schilderten der Richterin und den Anwälten (die ÖBB als beklagte Partei wird von Julia Andras, Kanzlei Lansky, Ganzger, Goeth, Frankl und Partner vertreten) ihre Wahrnehmungen.

"Laut war es schon immer - aber diese Geräusche sind neu"

Alle von ihnen wohnen oder arbeiten schon seit Jahrzehnten im besonders stark betroffenen Bereich von Gösting, westlich des Verschubbahnhofs, und sind unterschiedlich stark vom Lärm betroffen. Alle sind sich aber einig: „Es war schon immer laut hier – aber diese Geräusche waren davor nicht da.“

Einen gewissen Lärmpegel habe es immer gegeben, meint einer der Zeugen: „Aber der war schon alltäglich, man hat ihn kaum mehr wahrgenommen.“ Etwa habe man öfters „Tuscher“ gehört – aber nichts, das mit den unangenehmen, in Mark und Bein gehenden hochfrequenten Quietschgeräuschen vergleichbar sei. „Schlafen kann ich nur noch mit Ohropax und Beruhigungsmitteln – und da nicht gut“, berichtet eine direkte Anrainerin von gesundheitlichen Problemen.

Zum wiederholten Mal: Weitere Lärmmessungen beauftragt

Die zentrale Forderung der Betroffenen: Dass die ÖBB dafür sorgen, dass es „nur noch“ so laut ist wie vor 2019, als die Geräusche begannen.
Zunächst wird aber noch einmal gemessen: Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen, der Prozess ist vertagt.