Nächste Anzeige rund um den FPÖ-Finanzskandal. Diesmal trifft es KFG-Klubchef Alexis Pascuttini, der erst diese Woche vor dem „Rot-blauen Machtmissbrauch“-U-Ausschuss im Parlament ausgesagt hat. In der Anzeige geht es aber um den Mitschnitt von einem nächtlichen (Streit-)Gespräch zwischen ihm und drei anderen KFGlern und Matthias Eder.

Eder ist eine Schlüsselfigur im Finanzskandal. Er hat in einer Selbstanzeige im November 2021 alle Schuld auf sich genommen und 700.000 Euro als Schadenswiedergutmachung bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt. Im nächtlichen Gespräch hat er teilweise der Selbstanzeige widersprochen: „Natürlich war ich das nicht alleine! Wie soll ich alleine 700.000 Euro gefladert haben? Wer glaubt das?“, ruft er da.

Weitergabe von Tonbandaufnahmen ist nicht erlaubt

Ein Transkript der Tonbandaufnahmen wurde der Staatsanwaltschaft übermittelt, mehrere Medien, auch die Kleine Zeitung, haben darüber berichtet. Nach einer Anzeige prüft nun die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die die Finanzcausa betreut, einen „Missbrauch von Tonaufnahmen und Aufnahmegeräten“. Rechtlich ist es so, dass geheime Tonbandaufnahmen Dritten nicht vorgelegt werden dürfen, Abschriften von Tonbandaufnahmen aber eigentlich schon. Deshalb hat der damalige Kanzler Sebastian Kurz einen Mitschnitt eines Telefonats zwischen ihm und Thomas Schmid Pressevertretern nicht vorgespielt, sondern eine Abschrift vorgelesen.

Für die FPÖ jubelt Stadtparteigeschäftsführer Dominik Hausjell. „Der ‚Hobby-Staatsanwalt‘ sollte aufgrund seiner juristischen Ausbildung so weit informiert sein, dass derartige Aufnahmen, wie sie auch gerne in Kriminalfilmen gezeigt werden, hierzulande nicht erlaubt sind“, sagt er. „Pascuttini soll endlich die Behörden ihre Arbeit machen lassen und seine Hollywood-Allüren einstellen. Wir sind nun mal nicht in einem Blockbuster, er aber scheinbar im falschen Film.“

Pascuttini selbst zeigt sich gelassen und gar „amüsiert“: „Ich bin entspannt ob der erneuten Anzeige, denn ich habe nichts falsch gemacht!“ Er wertet die Anzeige als „neuerlichen Versuch, mich mundtot zu machen“. Und: „Nichtjurist Hausjell sollte sich informieren, bevor er Unwahrheiten behauptet.“ Denn das „reine Aufnehmen von eigenen Gesprächen“ sei nicht strafbar.