Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat in Zusammenhang mit der "Operation Aderlass" zwei weitere Anklagen erhoben. Der ehemalige ÖSV-Langlauf-Trainer Gerald H. muss sich wegen Vergehens nach dem Antidopinggesetz und wegen Sportbetrugs verantworten. Er soll sowohl Johannes Dürr, als auch Dominik Baldauf und Max Hauke beim Doping unterstützt haben. Das Gericht hat die Anklage gegen Gerald H. in das Verfahren gegen Dürr einbezogen. Somit wird Montag kommender Woche am Landesgericht Innsbruck gemeinsam über die Anklagen gegen Dürr und Gerald H. verhandelt.

Ebenfalls angeklagt wurde der ehemalige Langläufer Harald Wurm. Gegen ihn war bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden. Wurm muss sich wegen Beitrages zum Doping und zum Sportbetrug verantworten.

Lagerung von Blutbeuteln

Das damalige Strafverfahren gegen Wurm wurde diversionell erledigt und damit nach Zahlung eine Geldstrafe eingestellt. Nun wurde er angeklagt, weil er - und das war im damaligen Strafverfahren noch nicht bekannt - im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschrankes, der zur Lagerung von Blutbeuteln diente, zum deutschen Sportmediziner Mark S. nach Erfurt veranlasst haben soll. Der Kühlschrank war bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der "Operation Aderlass" im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden.

Da die Staatsanwaltschaft davon ausgehe, dass Wurm wusste, wofür der Kühlschrank verwendet werden wird, habe er sich wegen Beitrags zu Doping und zum Sportbetrug zu verantworten, so die Anklagebehörde. Zudem wird ihm falsche Beweisaussage vorgeworfen, weil er zu Beginn der Ermittlungen ausgesagt habe, dass er den Sportmediziner nicht kenne. Ein Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest.