
Ein 33-jähriger Marokkaner stellt im Juli 2020 einen Asylantrag. In seiner Einvernahme gibt er an, aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage in seinem Land in Österreich leben zu wollen. 62 Stunden später hält er einen negativen Asylbescheid in Händen.
24.02.2021 um 22:33 Uhr
das ist für mich das tatsäschliche Problem
Auch Schnell-Bescheide können beeinsprucht werden, 27 davon hat das Bundesverwaltungsgericht in den letzten sechs Monaten in zweiter Instanz bestätigt.
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Und auch dagegen gibt es Einspruch. Und mit einem Rechtsanwalt kann es bis zu 5-8 Jahre gehen. Wir haben Fälle die gehen bis zum VwGH und einige werden nach der Ablehnung dann bis zum VfGH geführt, obwohl man weiß das dieser auf nicht Zuständigkeit verweist und zurückschickt.
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Im Endeffekt ist es zwar eine schnelle Entscheidung, aber genaugenommen, ob diese Entscheidung in einigen Stunden oder 2 Jahren erfolgt insgesamt ob 5-8 Jahre oder 3-6 Jahre?
23.02.2021 um 21:19 Uhr
Ist alles super
Wenn nach einem negativen Bescheid die Abschiebung auch in 72 Stunden erfolgt.
24.02.2021 um 22:36 Uhr
das ist nur möglich wenn nach 72 Stunden auch die Rechtskraft erfolgt.
Abschiebungen kann es nur dann geben, einerseits freiwilliges Einverständnis oder andererseits wenn ein rechtsgültiger Bescheid vorliegt, dann kann abgeschoben werden.
23.02.2021 um 19:29 Uhr
Die entscheidende Frage ist doch,
was geschieht mit den negativ Beschiedenen.
24.02.2021 um 22:38 Uhr
was sollte da geschehen?
kein Einspruch dann kann abgeschoben werden.
Einspruch dann kann es 4-6 Jahre zur Abschiebung dauern.