Ein "Sittenbild der österreichischen Politik" habe das Ibiza-Video offenbart, sagt Justizministerin Alma Zadić (Grüne). Die Folge ist das, was Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Donnerstag als "das strengste Antikorruptionsgesetz der Welt" beschreibt. Am Donnerstag haben die beiden Ministerinnen die lang angekündigte Reform des Korruptionsstrafrechts präsentiert.

Konkret sind es drei Punkte, die neu geregelt werden:

  • Mandatskauf bzw. -verkauf wird sanktioniert: Wer einer Partei Geld anbietet, um sich oder jemandem anderen ein Mandat im Parlament oder den Landtagen zu verschaffen, wird künftig gestraft, sobald die Person das Mandat annimmt. Dies gilt allerdings nicht auf Gemeindeebene.

  • Die Strafbarkeit bei Bestechlichkeit umfasst künftig auch Kandidaten für ein Amt. Wenn jemand etwa – wie eben im Ibiza-Video - Handlungen als Minister verspricht, während er noch gar nicht Minister ist, kann er dafür auch belangt werden. Diese Verschärfung für alle Amtsträger, also auch für die Beamtenschaft. Die "Vorab-Korruption" muss allerdings im Rahmen eines Wahlkampfes oder Bewerbungsverfahrens stattfinden. So soll verhindert werden, dass sich Personen, die gar keine Aussicht auf ein Amt haben, strafbar machen.

  • Die Strafen für Korruptionsdelikte steigen empfindlich an. Wer für länger als sechs Monate bedingt verurteilt wird, soll künftig die Wählbarkeit verlieren - und damit auch alle Funktionen, die daran geknüpft sind wie Abgeordnete oder Regierungsmitglieder. Außerdem steigt die Höchststrafe bei Korruptionsdelikten auf 15 Jahre Haft an. Die Höchststrafen im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz werden auf 30.000 Euro verdreifacht - das betrifft vor allem Unternehmen.

Erst am Dienstag hatte die Richterin beim Freispruch von Ex-FPÖ-Chef Heinz Christian Strache angemerkt: "Wenn Sie einem Nationalratsabgeordneten Geld geben, weil Sie hoffen, dass er Minister wird und er dann eine Handlung in Ihrem Sinne setzt, dann ist das nicht strafbar nach heutiger Gesetzeslage." Das ändert sich nun.

Es werde aber eine klare Abgrenzung geben: "Es kann natürlich nicht strafbar sein, wenn jemand im Sandkasten verspricht, wenn du mir eine Schokolade gibst, helf ich dir, wenn ich Bürgermeister werde", erklärte Zadić. Der Entwurf enthält klare Stichtage – etwa den Beginn des Wahlkampfes ab dem Neuwahlbeschluss.

Der Regierungsentwurf soll in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. Die beiden Ministerinnen rechnen mit einer regen Diskussion um die neuen Regeln. Dennoch zeigten sie sich überzeugt, ihren Vorschlag nach der achtwöchigen Begutachtungsfrist rasch ins Parlament und zu Beschluss bringen zu können. An anderen offenen Themen wie Informationsfreiheitsgesetz, Reform der Staatsanwaltschaften oder einer Stärkung der Beschuldigtenrechte arbeite man noch, erklärte Edtstadler. Das heute präsentierte Paket sei daher "ein wichtiger Schritt", es seien aber noch weitere Schritte gemeinsam mit der Justizministerin zu tun.