Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage sei auch am Arbeitsplatz neben 3G-Regel und verstärkter Beachtung der Hygienemaßnahmen – Maske tragen, Hände waschen, Abstand halten – eine Reduktion der Kontakte geboten, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zur Kleinen Zeitung. Er empfehle daher Homeoffice, „wo immer das möglich ist“.

Mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz habe die Regierung ein zusätzliches Sicherheitsnetz eingezogen, das besseren Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringe. "Als Gesundheitsminister empfehle ich die Einhaltung jeder Maßnahme, die effektiv, gleichzeitig aber niederschwellig und einfach umzusetzen ist.“ In vielen Betrieben ist das Homeoffice eine solche Maßnahme, in den vergangenen Corona-Monaten gut gelernt.

Als Folge der Erfahrungen während der Pandemie wurde vor kurzem auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Arbeit im Homeoffice  geändert.

Homeoffice muss in einer Betriebsvereinbarung oder einer schriftlichen Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber geregelt sein.

  • Arbeitsmittel wie Computer und Mobiltelefon muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
  • Kosten für Strom müssen nicht zwingend ersetzt werden.
  • Kosten für Mobiliar können im Ausmaß von bis zu 300 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.
  • Auch im Homeoffice muss die Arbeitszeit aufgezeichnet werden und gibt es das Recht auf eine Pause.
  • Auch während der Tätigkeit im Homeoffice ist man unfallversichert.