Derzeit sind es natürlich nur sehr theoretische Planspiele, was passiert, wenn der Anstieg der Corona-Zahlen sich in den kommenden Wochen noch fortsetzen sollte - aber internationale Beispiele und die Erfahrungen des vergangenen Sommers (bzw. des katastrophalen Herbstes) in Kombination mit der sinkenden Impfbereitschaft veranlassen Betriebe und Behörden schon jetzt dazu, darüber nachzudenken, was rechtlich denn noch möglich wäre, um Gesundheitssystem und Bevölkerung zu schützen.

Wie die Kleine Zeitung bereits im Februar berichtet hat, haben Unternehmen im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, frei zu entscheiden, mit wem sie zu welchen Bedingungen Geschäfte machen. So, wie eine Trafik entscheiden kann, nur Kunden mit Schutzmasken einzulassen, könnten Lokale oder Hotels schon jetzt nur noch geimpfte Gäste akzeptieren, also die 3G-Regel auf 1G einschränken.

Ausnahmen dafür gelten nur dort, wo ein Betrieb ein Monopol hat; so dürfte das einzige Lebensmittelgeschäft in einem abgelegenen Ort oder die einzige Airline zu einer bestimmten Destination sich nur aus triftigen Gründen weigern, jemanden als Kunden anzunehmen.

Will sich jemand partout nicht impfen lassen und wird dann von einem solchen Geschäft abgelehnt, das auf ein Impfzertifikat besteht, könnte er eine zivilrechtliche Klage einbringen – das Gericht muss dann klären, ob erstens tatsächlich ein Monopol vorliegt und ob zweitens die Ablehnung ungeimpfter sachlich gerechtfertigt ist.

"Wenn es gut begründet ist"

Welche Möglichkeiten hätte aber der Staat, wenn es darum geht, Ungeimpften den Zugang zu Geschäften oder Dienstleistungen zu versagen? Wie in der gesamten Pandemie hätten die Behörden - allen voran Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) - hier weitreichende Möglichkeiten - wenn sie sie gut begründen.

So könnte etwa nach dem Covid-Maßnahmengesetz die aktuell gültige 3G-Regel per Verordnung auf Eintritt nur noch für Geimpfte beschränkt werden, "wenn schlüssig argumentiert ist, warum das die Ausbreitung des Virus beschränkt", so der Innsbrucker Verfassungsjurist Peter Bußjäger im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.

Eine absolute Sicherheit, dass die eine Gruppe gefährlich und die andere Gruppe ungefährlich sei, brauche es dafür nicht, argumentierte der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Graz, Christoph Bezemek, vor kurzem im Kurier: "Die Verfassung verlangt nur, dass es anhand der verfügbaren Daten plausibel ist."

Ausgangsbeschränkungen bräuchten Überlastungsgefahr

Im Extremfall könnte sogar ein Lockdown für Ungeimpfte zulässig sein, findet Bußjäger: Für solche spezifischen Ausgangsbeschränkungen müsste - nach derzeitiger Rechtslage - aber der Zusammenbruch des Gesundheitssystem "unmittelbar bevorstehen", wovon die Republik derzeit noch weit entfernt ist.

Generell gilt: "Eingangsbeschränkungen sind weit einfacher anzuordnen als Ausgangsbeschränkungen", so Bußjäger. Zentral sei aber jedenfalls, ob die Maßnahmen seitens der Behörden schlüssig und nachvollziehbar begründet sind - sonst könnten sie abermals vom Verfassungsgerichtshof wegen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot aufgehoben werden.