Die rund 40 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten mit, nun ja, gemischter Erfolgsbilanz. Über die bisherigen und aktuellen Querelen und die Unmöglichkeit, in dieser Lage sachlich über Effizienz und Effektivität der Behörde zu diskutieren, war an dieser Stelle schon zu lesen.

Ein Detail hat aber für besonderes Aufsehen gesorgt: In ihrer, sagen wir, kritischen Einordnung der Arbeit der WKStA verweist die ÖVP derzeit in mehreren Interviews darauf, dass von 40.000 Menschen, die die Korruptionsjäger seit ihrer Gründung als Beschuldigte geführt habe, "nur ein Prozent verurteilt worden ist". Auf den ersten Blick eine elegante Volte, um zu zeigen, wie schlampig die Staatsanwälte arbeiten und wie unwahrscheinlich daher eine Verurteilung eines beschuldigten Ministers wäre.

Bei genauerem Hinschauen zeigt sich aber, dass die ÖVP es hier nicht allzu genau mit den Begrifflichkeiten nimmt. Die Zahl geht auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung zurück, in der Justizministerin Alma Zadić erklärt, dass bisher 39.925 Personen "als „Beschuldigte“im weiteren Sinn" geführt worden wären.

Auf dieses "im weiteren Sinn" hat man im Eifer des Gefechts aber offenbar übersehen. Denn die 40.000 umfassen nicht nur Beschuldigte, gegen die die Staatsanwälte einen konkreten Verdacht verzeichnen (wie aktuell gegen den Finanzminister), sondern auch bloß Verdächtige, gegen die es noch keinen solchen Verdacht gibt.

Eine Tatsache, die sich auch das grün geführte Justizministerium bemüßigt gefühlt hat, per Aussendung kundzumachen - in der es dem türkisen Koalitionspartner gar nicht subtil einige Feststellungen mit auf den Weg gab: "Der Schluss, dass lediglich 1% angeklagt werden, ist  falsch" - und überhaupt sei die Zahl der Verurteilungen kein Erfolgskriterium für Staatsanwaltschaften.