Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, in der der Attentäter von Wien gebetet und sich radikalisiert haben soll, hat Einspruch gegen ihre Zwangsschließung erhoben. Die Moschee ist seit 2016 als Folge des Islamgesetzes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) registriert. Auf Drängen der Regierung entzog der Oberste Rat der IGGÖ der Moschee die Rechtspersönlichkeit als Konsequenz aus dem islamistischen Anschlag.

Laut "Standard" ging am Mittwoch eine Beschwerde der Betreiber der Tewhid-Moschee gegen die Entscheidung des Obersten Rats der IGGÖ ein. Begründet wird die Beschwerde damit, dass die Schließung der Moschee nicht ausreichend begründet sei. Das IGGÖ-Schiedsgericht muss sich nun innerhalb von zwei Wochen zusammenfinden - binnen acht Wochen muss es eine Entscheidung fällen.

Nicht alle Betroffene bekommen staatliche Hilfe

Unmittelbar nach dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) den Opfern bzw. Hinterbliebenen der vier Getöteten medizinische und psychosoziale Unterstützung sowie Entschädigungen nach dem Verbrechensopfergesetz versprochen. Offenbar greift die derzeitige Rechtslage aber zu kurz, um allen Betroffenen auf diesem Weg die benötigte Hilfe zukommen zu lassen, wie das Beispiel eines Wiener Ehepaars belegt.

Das Ehepaar war am Abend des 2. November in der Innenstadt unterwegs, als sie in einer Gasse plötzlich in unmittelbarer Nähe Schüsse wahrnahmen. Die beiden flüchteten in dieselbe Richtung, wurden vom Attentäter bemerkt und ins Visier genommen. Ein Projektil traf den Ehemann, der einen Streifschuss erlitt, aber glücklicherweise mit dem Leben davonkam. Seine Frau blieb unverletzt - wenn auch nur physisch. Das Erlebte hat ebenso wie bei ihrem Mann tiefe Kerben hinterlassen, so dass beide psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, um das erlittene Trauma bewältigen zu können.