Von 400 Millionen Euro für die Kurzarbeit war ursprünglich die Rede. Heute rechnet man mit zwölf Milliarden. Alles in allem bewegt sich das Corona-Hilfspaket in einem Rahmen von stolzen 48 Milliarden Euro (s. Grafik).

Geflossen sind bis zum Wochenende nicht mehr als 464 Millionen Euro – Zahlungen aus den Härtefallfonds und Zuschüsse für die Kurzarbeit. Jetzt legt man an einen Zahn zu, bei der Kurzarbeit wird in diesen Stunden die 500-Millionen-Marke übersprungen. Zehn Milliarden werden über Garantien für Bankkredite und Steuerstundungen indirekt wirksam und erhöhen die Liquidität. Bis echtes Geld ankommt in den Betrieben, werden viele pleite sein.

Wenige Millionen sind bis heute ausgezahlt. Beim Härtefallfonds wird jetzt ein Zahn zugelegt: Heute soll die 500-Millionen-Euro-Marke überschritten werden

Stephan Sticher ist Unternehmer. Mit einer Gruppe von Investoren übernahm er im Jahr 2016 einen Hotel- und Restaurantbetrieb in der Südsteiermark, den Hasenwirt. Es wurde investiert, saniert und ausgebaut. Für heuer gingen die Betreiber aufgrund der Buchungslage von einem Umsatz jenseits der Millionengrenze aus. Dann kam Corona.

Das Hilfspaket der Bundesregierung im Praxistest:

Als Erstes folgten Kündigungen. Null Arbeit, null Umsatz, null Personal. Dann der Appell, die Mitarbeiter zu halten, mit Kurzarbeit. Die Kündigungen wurden zurückgenommen, eilig Kurzarbeit beantragt. Und bewilligt. Glaubte man.

Am 23. April wurde die Richtlinie geändert. Zum x-ten Mal. Und rückwirkend. Plötzlich hieß es: Die Betroffenen müssten den ganzen Februar über schon beschäftigt gewesen sein. Für elf von 21 traf das nicht zu. Der Hasenwirt ist wie viele andere Gastronomiebetriebe ein Saisonbetrieb, am 1. März sperrte man erst auf. Ab 16. März waren die Mitarbeiter somit im bezahlten Urlaub. Auf Kosten des Unternehmens. Kosten, auf denen die Betreiber sitzen bleiben. Denn Personalkosten sind nicht abzurechnen mit dem Fixkostenzuschuss für Unternehmen. Dafür gibt es ja die Kurzarbeit …

Der Hasenwirt hat auch um ein Hilfspaket bei der Hausbank angesucht. Seit sechs Wochen wird der Antrag bearbeitet. Geflossen ist bis heute kein Cent. Sticher trocken: „Wenn das keine Investorengruppe ist, sondern ein Familienbetrieb, dann ist der längst tot.“

Staatliche "Garantie"?

Der Clou zum Schluss: Die Bank verlangt eine positive Fortführungsprognose von der Steuerberaterin, um sich selbst gegen das Risiko abzusichern. Eine Prognose, die diese nicht abgeben kann. Der Hasenwirt droht leer auszugehen. Staatliche „Garantie“?

Nächste Stufe „Fixkostenzuschuss“, bis zu 75 Prozent des Aufwandes könnten es sein. Unter Androhung von Haft muss die Steuerberaterin bestätigen, dass das Unternehmen nicht „in Schwierigkeiten“ ist. Die Kriterien liegen im Nebel. „Mit dem Hilfspaket ist das so, wie wenn Sie einem Ertrinkenden zurufen, dass sie ihm den Schwimmkurs zahlen, aber nur, wenn er im Turnen einen Einser hatte.“

Sie hat auch viele Kunden, die weniger potent sind. Zum Beispiel Brigitte S., die in Graz einen Frisiersalon betreibt. Das Formular für den Fixkostenzuschuss ist zudem so kompliziert, dass auch Experten daran scheitern, die Bedingungen so, dass es fraglich ist, ob es sich für sie rentiert.

Spät, aber doch

Zumindest vom Härtefallfonds hat Frau S. profitiert. 2000 Euro hat sie bekommen, wenn auch spät, die Bank hat den Kreditrahmen erhöht. Jetzt floriert das Geschäft wieder. „Bis Ende des Jahres wird es sich hoffentlich ausgehen.“

Zurück zum Hasenwirt. Was bringt das 500-Millionen-„Wirtepaket“? Die Steuerreduktion auf nicht alkoholische Getränke rund 3000 Euro, die Senkung der Schaumweinsteuer rund 90 Euro. Pro Jahr. Sticher: „Sofern noch wer Sekt trinken geht.“