Der Luftfahrtkonzern Airbus weist den Vorwurf der Bestechung im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verkauf an Österreich zurück. Airbus hatte gegenüber der US-Justiz nicht deklarierte Zahlungen in Höhe von 55,1 Mio. Euro eingestanden. Der Vorwurf von Bestechungszahlungen sei von der US-Justiz in diesem Zusammenhang aber nicht erhoben worden, betonte ein Airbus-Sprecher auf APA-Anfrage.

In der Vereinbarung mit dem US-Justizministerium (Department of Justice/DoJ) sei festgestellt worden, dass es Airbus verabsäumt habe, diese Zahlungen offenzulegen. Dies wäre gemäß den auch für Eurofighter geltenden Rüstungsexportvorschriften der USA nötig gewesen. Aber, so ein Airbus-Sprecher auf APA-Anfrage: "Weder hat das DoJ den Vorwurf erhoben noch hat Airbus erklärt, dass diese Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eurofighter-Flugzeugen an Österreich Bestechungszahlungen im Sinne des US-amerikanischen Anti-Korruptionsgesetzes (US Foreign Korrupt Practices Act) seien."

Strafzahlungen

Airbus hatte sich Ende Jänner mit der französischen, der britischen und der US-amerikanischen Justiz auf Strafzahlungen in Höhe von fast 3,6 Mrd. Euro geeinigt. Im Zuge der Ermittlungen hatte Airbus Bestechungszahlungen bei internationalen Geschäften eingestanden.

Nicht deklarierte Zahlungen

In den vom US-Justizministerium veröffentlichten Unterlagen gibt Airbus u.a. auch nicht deklarierte Zahlungen über 55,1 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Verkauf an Österreich im Jahr 2003 zu. Dabei handelt es sich um politische Zuwendungen, Provisionen oder Vermittlungsgebühren im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Deal. Gemäß den US-Rüstungsexportvorschriften (ITAR) hätten diese Zahlungen den US-Behörden gegenüber offengelegt werden müssen.

In Österreich liegt die Causa bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die den Fall im Vorjahr von der Staatsanwaltschaft Wien übernommen hat. Die Republik hatte 2017 eine Betrugsanzeige gegen Airbus eingebracht und Schadenersatz gefordert.