Österreich rüstet weiter auf - und zwar quer durch das ganze Land. Wie eine Anfragebeantwortung Innenminister Herbert Kickls (FPÖ) an den grünen Bundesrat David Stögmüller zeigt, ist die Zahl registrierter privater Schusswaffen auch von 2018 auf 2019 wieder gestiegen - allerdings langsamer als von 2017 auf 2018.

Dem Auszug aus dem Zentralen Waffenregister zufolge, den Kickl der Anfragebeantwortung beigelegt hat, waren mit Stichtag 1. Jänner 2019 genau 1.056.203 private Schusswaffen in Österreich registriert. Das sind 33.166 Waffen mehr als 2018, ein Zuwachs von 2,8 Prozent.

Hier zeigt sich bereits, dass sich der Anstieg - besonders nach den Boomjahren 2015 und 2016 - deutlich verlangsamt: Im Lauf des Jahres 2018 kamen noch 40.322 Waffen dazu, ein Anstieg um 4,1 Prozent.

Der Anstieg der gemeldenten Schusswaffen verläuft gleichmäßig durch die Bundesländer. Trotz seiner hohen Bevölkerungsanzahl liegt Wien dabei nicht vorne - der Jägerschaft wegen, die in der Bundeshauptstadt nur gering vertreten ist, haben beim Waffenbesitz Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark die Nase vorn:

Der Anstieg entällt dabei hauptsächlich auf Waffen der Kategorien B und C - also Faustfeuerwaffen (Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten (Kategorie B) sowie Büchsen (Kategorie C), das sind Gewehre mit gezogenem Lauf, die dem Geschoss einen Drall verleihen und damit auch auf längere Reichweite zielgenauer sind.

Kaum vertreten sind dagegen Waffen der Kategorien A (nicht mehr käufliche Waffen wie Pumpguns oder altes Kriegsmaterial) und D (Flinten, also Gewehre mit glattem Lauf).

Die Zahl der Waffenbesitzer lag zuletzt knapp über 300.000, darunter etwa ein Zehntel Frauen - im Schnitt kommen also auf jeden Waffenbesitzer zwischen drei und vier Waffen.

Das Innenministerium sieht in diesen Daten einen geringen Anstieg des Schusswaffenbestandes: "Der Anstieg der Schusswaffen von 1. November 2018 bis 1. März 2019 betrug lediglich 1,24%", heißt es in der Anfragebeantwortung.

Auf Stögmüllers Frage, was der Minister unternehmen werde, "um den zunehmenden Erwerb von Schusswaffen durch Privatpersonen entgegenzutreten", antwortet Kickl lapidar: "Werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Erwerb und Besitz von Schusswaffen der entsprechenden Kategorie."