Reform
AUVA bleibt erhalten, keine Schließung von Unfallspitälern
Spitäler, Leistungen und medizinisches Personal bleiben, die Verwaltung wird verschlankt. Die neue Gesundheitskrankenkasse soll einzelne Leistungen übernehmen, allerdings erst, nachdem dort Einsparungen realisiert wurden. Die Arbeitnehmer sollen also nicht mehr zahlen als bisher.
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