Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleibt erhalten. Es sollen auch keine Unfallspitäler oder Reha-Einrichtungen geschlossen werden. Das sieht das Reformkonzept vor, das Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Montag mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt hat. Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.

Gespart werden soll demnach vorerst in der Verwaltung, später durch Übernahme einzelner Leistungen durch die neue ÖGK (Österreichische Gesundheitskrankenkasse), in die die Gebietskrankenkassen zusammengeführt werden sollen, erläuterte die Sozialministerin. Insgesamt soll die AUVA 430 Millionen Euro einsparen.

Die Verkündigung der Reformpläne zum Nachsehen:

Laut der Presseunterlage ist zwar keine Privatisierung der AUVA geplant, allerdings soll es eine österreichweite Betriebs-GmbH unter einem Dach mit einem zentralen Trägermodell geben. Diese soll eine 100-prozentige Tochter der AUVA sein. Alle Unfallkrankenhäuser sollen - wie bereits die Reha-Zentren - gleich geführt und organisiert werden.

"Keine Mehrbelastung der Arbeitnehmer"

Auslöser der Strukturreform war der Beschluss, die Arbeitgeberbeiträge zu senken - zunächst um 100, bis zum Jahr 2022 um 500 Millionen Euro. Zu einer Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge soll es dadurch aber nicht kommen, denn diese Übertragung soll erst stattfinden, nachdem durch die Reform des Sozialversicherungssystems (also die Zusammenlegung) entsprechende Einsparungen erzielt wurden. Damit ist die Reform ein Scheck auf die Zukunft.

Es soll somit keine Schließung einzelner Häuser und keine Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen geben. Bei Ärzten und Pflegern soll es keine Personalkürzungen geben. Das Leistungsangebot bleibe in vollem Umfang bestehen, hieß es bei der Pressekonferenz. Die Verwaltung wird allerdings verschlankt. Von 1.550 Verwaltungsstellen sollen in den nächsten Jahren etwa 300 Stellen eingespart werden.

Alle Beteiligten lobten das positive Verhandlungsklima der vergangenen Wochen. AUVA-Obmann Ofner betonte, die Maßnahmen würden dazu führen, dass sowohl die Effizienz in der Verwaltung als auch die Versorgungsleistung steige, ohne dass die Patienten Abstrichen machen müssten. "Ich werde die Annahme des Pakets in der Vorstandssitzung am 21. August empfehlen."

Die Maßnahmen im Detail:

  • 135 Millionen wollen  AUVA-intern und durch die Kooperation mit anderen Trägern in der Verwaltung gespart werden, 100 Millionen schon ab 2019.
  • 295 Millionen sollen in Form einer Verlagerung der Leistungen in die ÖGK gespart werden, sobald die nötigen Mittel durch die Einsparungen im Wege der Reform freigeworden sind:
    156 Millionen sollen aus der Abschaffung der Querfinanzierung von Freizeitunfallopfern durch die AUVA und der Senkung der  Zahlungen für in anderen Spitälern behandelte Arbeitsunfälle kommen.
    108 bis 110 Millionen Euro beträgt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die die AUVA derzeit den Klein- und Mittelbetrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern zumittelt.
    Der Restbetrag wurde bei der Pressekonferenz nicht näher erläutert.

ÖVP-Klubobmann und Arbeitnehmervertreter August Wöginger stellte strikt in Abrede, dass es dadurch zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer kommen könnte. Schließlich wolle man bis zum Jahr 2023 insgesamt eine Milliarde Euro im System dadurch einsparen, dass es statt bisher 21 nur noch 5 Sozialversicherungsträger gibt. Die ersten 100 Millionen bei den Verwaltungskosten der AUVA schaffe man durch die Zentralisierung von Beschaffungsvorgängen, EDV, etc., betonten Wöginger und Ofner.