Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen beträgt 60 Jahre. Nur die Beamtinnen dürfen bis 65 bleiben. Von der Angleichung hat die Politik wieder Abstand genommen, auch deshalb, weil man im Vorfeld der Bundespräsidentenwahl die Rache älterer Wählerinnen fürchtet.

Ein Fehler, sagt Franz Schellhorn von der Agenda Austria im Kleine TV-Studio: Gerade diese letzten fünf Arbeitsjahre wären Jahre mit verhältnismäßig hohem Einkommen, die sich auch auf die Höhe der Pensionen auswirkten.

Wolfgang Panhölzl von der Arbeiterkammer (AK) stellt genau das in Abrede, denn in aller Regel stündenkeine entsprechenden Arbeitsplätze zurVerfügung bzw. wollten Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer nicht unbedingt behalten. Ein höheres Antrittsalter würdejedoch bedeuten, dass die Betroffenen in Langzeitarbeitslosigkeit fallen und durch geringere Beitragsmonate als erforderlich erhebliche Abstriche von der Pension in Kauf nehmen müssten.

Aber, so Panhölzl: Jede, die länger bleiben wolle und könne, könne gegen den Arbeitgeber ohnehin unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz (gegenüber Männern) Klage einreichen. "Und die Arbeiterkammer unterstützt jede Klage."

Länger arbeiten, mehr Pension

Für drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 entfallen die Pensionsversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Dienstgeber bis zur Hälfte. Allerdings wird der fiktive volle Betrag am Pensionskonto gut geschrieben, der Staat zahlt die Differenz. Pro Jahr, das länger gearbeitet wird, können die Betroffenen damit ihre Pension noch um rund ein Zehntel erhöhen. Profitieren davon könnten vor allem Frauen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber einverstanden ist bzw. ein entsprechender Arbeitsplatz gefunden wird. In der Praxis sind Arbeitgeber nicht immer dazu bereit, und die hohe Arbeitslosigkeit tut ein übriges.

Pensionssplitting

Vor allem Frauen dürften von einer Erweiterung des freiwilligen Pensionssplittings profitieren. Dieses war bisher nur vier Jahre pro Kind möglich, künftig werden es sieben sein. Maximal kann 14 Jahre gesplittet werden. Grundprinzip ist, dass der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Pensionskonto-Gutschrift jenem Elternteil überlässt, der sich in dieser Phase der Kindererziehung widmet.

Der Haken: In den Jahren 2007 bis 2015 gab es genau 296 Paare in Österreich, die davon Gebrauch machten. Wesentlich ist hier mehr Information. Schellhorn gab im Kleine TV-Studio selber zu: Ich habe davon bisher gar nichts gewusst, aber jetzt werde ich die Beiträge gleich meiner Frau gutschreiben lassen."

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten sollen künftig für Frauen ab Jahrgang 1955 leichter pensionsbegründend für das Erreichen der Ausgleichszulage, der so genannten Mindestpension, angerechnet werden. Im Papier wird hier keine Zahl genannt. Bei der Präsentation der Pläne Montagabend war von 96 Monaten die Rede (derzeit werden 24 Monate angerechnet). Für das Erlangen des Anspruch auf eine Pension sind heute 15 Versicherungsjahre (Beitragszeiten oder Ersatzzeiten) notwendig.

Mindestpension

Ebenfalls vor allem für Frauen interessant sein dürfte eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 1.000 Euro für alle jene, die mindestens 30 echte Beitragsjahre vorweisen können. Für alle anderen bleibt der Satz bei rund 883 Euro. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass vor allem Frauen viele Beitragsjahre, aber doch nur einen geringen Pensionsanspruch haben, weil die Beitragsleistungen etwa im zuge von Teilzeitarbeitsverhältnissen so gering waren. Man will aber bewusst eine Abgrenzung zur Mindestsicherung machen, die auch Menschen beziehen können, die gar keine Beiträge eingezahlt haben.

CLAUDIA GIGLER

Die Debatte zur Pensionsreform im Kleine-TV-Studio zum Nachsehen: