Zu Weihnachten und Silvester wird der Lockdown für Ungeimpfte etwas gelockert. Mit Blick auf die sich ausbreitende Omikron-Variante wird gleichzeitig aber die Sperrstunde ab 27. Dezember auf 22 Uhr vorverlegt. Das gilt auch zu Silvester.

Ein Überblick über die geltenden Maßnahmen:

2G und Maskenpflicht

2G gilt weiterhin: In Geschäfte, Hotels oder Freizeiteinrichtungen dürfen Ungeimpfte auch an Feiertagen nicht.

FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen – auch am Arbeitsplatz, falls keine anderen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Frühere Sperrstunde in der Gastronomie ...

Auch in Lokalen herrscht weiterhin 2G. Wer einen Nachweis hat, darf die FFP2-Maske nur am Sitzplatz abnehmen und muss sich registrieren. Für Ungeimpfte ist eine Abholung von Speisen und Getränken weiter möglich.

Ab 27. Dezember wird die Sperrstunde auf 22.00 Uhr vorverlegt. Das gilt auch für Silvester: Neujahrsfeiern in Lokalen sind somit abgesagt. Die Nachtgastro bleibt geschlossen.

... und bei Versammlungen

Die vorgezogene Sperrstunde ab 22.00 Uhr gilt auch für die meisten Vesammlungen. Freizeit- und Kulturbetriebe müssen dann ebenso schließen wie Sportstätten, Veranstaltungen müssen enden. Damit beginnen die meisten Vorstellungen in Kinos und Theater früher.

Bei Veranstaltungen gelten weiter 2G und FFP2-Maskenpflicht. Seit 27. Dezember gilt außerdem:

Zugewiesene Sitzplätze braucht es bereits ab 26 Personen – innen wie außen. Mit zugewiesenen Plätzen dürfen maximal 500 Personen zusammenkommen. Mit 2G-Nachweis und gültigem PCR-Test (2G plus) können bis zu 1000 Personen teilnehmen, bis zu 2000 wenn zusätzlich alle auch noch dreifach geimpft sind.

Lockdown für Ungeimpfte – außer an Feiertagen

In Österreich herrscht ein Lockdown für Ungeimpfte. Wer weder genesen noch geimpft ist, darf am Großteil des gesellschaftlichen Lebens nicht teilnehmen. Die eigene Wohnung dürfen Ungeimpfte nur aus den bekannten bestimmten Gründen (Arbeit, Hilfe, Einkaufen, Ausbildung, etc.) verlassen.

Eine Ausnahme gibt es nur an Feiertagen: Am 24., 25., 26. und 31. Dezember brauchen Ungeimpfte keinen Grund, um das Haus zu verlassen. Sie dürfen sich dann auch im kleinen Kreis von maximal zehn Personen treffen. Ab elf Personen wird wieder ein 2G-Nachweis benötigt. Treffen sich zehn Geimpfte oder Genesene, darf der oder die Elfte ohne Nachweis folglich nicht am Weihnachtsfest teilnehmen. Die maximale Größe für private Zusammentreffen liegt bei 25 Personen.

Alten- und Pflegeheime unverändert

2G plus braucht auch, wer seine Liebsten in Alten- und Pflegeheimen besuchen möchte. Außerdem müssen sich Besuchende registrieren und jede Bewohnerin oder Bewohner darf nur zwei Personen pro Tag empfangen.

In Krankenanstalten gelten dieselben Besuchsregeln, allerdings darf hier nur eine Person pro Tag und Patient empfangen werden.

2G plus Einreise

Auch wer nach Österreich einreist, muss 2G plus vorweisen können. Der dritte Stich befreit von der Testpflicht. Wer nicht getestet ist, muss sich registrieren und in Quarantäne begeben, bis ein PCR-Test-Ergebnis vorliegt.

Auch Personen ohne 2G-Nachweis müssen in Quarantäne, sie können sich erst ab dem fünften Tag freitesten.

Für Pendlerinnen und Pendler gilt weiterhin 3G.

Virusvariantengebiete

Zehn Tage Quarantäne muss antreten, wer aus einem Virusvariantengebiet nach Österreich einreist. Davon ausgenommen sind dreifach Geimpfte mit negativem PCR-Test.

Zurzeit sind Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika aufgrund der starken Ausbreitung der Omikron-Variante als Virusvariantengebiete definiert. Das Außenministerium warnt vor Reisen in diese Länder, für Flüge aus diesen Ländern gilt ein Landeverbot.

Seit dem 25. Dezember sind auch Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Norwegen als Virusvariantenstaaten eingestuft.