Am 17. September startet der Prozessreigen an Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich wegen vermeintlich schwerer Fehler im Umgang mit der Covid-19 Pandemie in Februar und März 2020 in Tirol. Weitere hunderte solcher Klagen werden folgen, denn in der Causa Ischgl gibt es in zahlreichen Ländern Betroffene, die sich beim Skiurlaub infiziert haben dürften.

”Die Rechtsschutzversicherungen anderer Länder geben für ihre Versicherungsnehmer Deckung für Schadensersatzklagen gegen die Republik Österreich,” berichtet Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). ”Wir werden noch hunderte Einzelklagen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen einbringen.”

In Ischgl haben sich aber auch hunderte Österreicher infiziert. Die österreichischen Rechtsschutzversicherer verweigern die Deckung der Amtshaftungsprozesse unter Berufung auf eine “Pandemie-Klausel”. Wenn Ansprüche auf eine Pandemie zurückgehen, werde keine Deckung gegeben.

”Diese Vorgangsweise ist rechtswidrig. Es gibt eine Judikatur, dass solche Klauseln unwirksam sind,” sagt Kolba. “Man fragt sich in Zeiten einer Pandemie, wozu man jahrelang Prämien bezahlt, wenn man dann im Regen stehen gelassen wird.”

Der VSV ist deshalb in intensiven Verhandlungen mit Prozessfinanzierern, damit auch geschädigte Österreicher ohne Risiko klagen können. Der Finanzierer übernimmt das Prozesskostenrisiko und bekommt dafür eine Quote von rund 30 Prozent vom Erlös, wenn das Verfahren gewonnen wird oder es zu einem Vergleich kommt.

Witwe fordert 100.000 Euro

Die erste mündliche Verhandlung der Amtshaftungsklage ist die Klage der Witwe eines Journalisten, deren Verhandlung aufgrund des Lockdowns im Frühling verschoben werden musste. Der Sohn und die Witwe eines 72-jährigen Verstorbenen fordern 100.000 Euro Schadenersatz von der Republik. Auch hier hatte der Verbraucherschutzverein die Klage eingebracht.

Der 72-Jährige soll sich während der Abreise aus dem Paznauntal im Bus angesteckt haben. Tausende Urlauber hatten am 13. März 2020 in teils chaotischen Zuständen das Tal verlassen. Bei der Verhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien soll auch geklärt werden, ob es zu einem Vergleich kommen könne. "Wir sind dazu bereit", meinte VSV-Obmann Peter Kolba.