Am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien startet Montagvormittag die Verhandlung wegen des Terroranschlags vom vergangenen November in Wien: Die Mutter einer getöteten Kunststudentin klagt die Republik Österreich auf Entschädigung. Ihrer Meinung nach hätte das Attentat verhindert werden können.

Die Frau fordert knapp 125.000 Euro, darunter 80.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie seither an Depressionen leide. Die Republik bestritt in einer Klagebeantwortung, dass schuldhaftes oder rechtswidriges Verhalten seitens der staatlichen Behörden vorgelegen sei. Nach dem damaligen Informationsstand habe man die richtigen Handlungen gesetzt.

Hohe Forderungen erhoben

Der Klägerin war bereits eine einmalige Pauschalentschädigung von 2.000 Euro als Schmerzensgeld genehmigt worden. Nun fordert die Frau allerdings ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro, weil sie seit dem Attentat eine behandlungsbedürftige Depression sowie einen erheblichen Trauerschaden erlitten habe. Dazu kommen soll noch ein sogenanntes Feststellungsbegehren, da eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass "unfallkausale Spät- und Dauerfolgen zurückbleiben", heißt es in der zu Beginn des Jahres eingereichten Klageschrift. Dafür soll es weitere 20.000 Euro Schmerzensgeld geben. Und auch die Bestattungskosten sollen von der Republik Österreich übernommen werden.

Bisher 92.000 Euro an Opfer gezahlt

Die Regierung hat ihren nach dem Terroranschlag vom 2. November angekündigten Entschädigungsfonds auch nach einmal halben Jahr noch nicht eingerichtet. Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) meinte dazu vor dem Ministerrat am 5. Mai nur, man sei "in der Endabstimmung". Auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wollte nach der Regierungssitzung keine Details nennen. Bisher wurden 92.000 Euro an die Opfer ausgezahlt.

Bei dem islamistisch motivierten Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November hat ein nordmazedonisch-österreichischer Doppelstaatsbürger vier Personen getötet und mehr als 20 Personen teils schwer verletzt, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Nach dem Attentat wurden schwere Behördenfehler bekannt. So hatte der Verfassungsschutz Information über einen versuchten Munitionskauf des späteren Attentäters in der Slowakei nicht an die Justiz weitergegeben. Dabei war der einschlägig vorbestrafte Mann nur unter Auflagen frei und hätte nach dem gescheiterten Munitionskauf wieder inhaftiert werden können. Eine Untersuchungskommission unter Vorsitz der Wiener Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes hatte im Februar weitere Mängel aufgezeigt.