Quecksilberhaltige Zahlfüllungen – sogenanntes Dentalamalgam – sollen in der EU ab 2025 weitgehend verboten werden. Mit dieser Maßnahme sollen Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen geschützt werden, so hat es die EU beschlossen. Künftig sollen nur mehr Zahnfüllungen aus Kunststoff verwendet werden. In Österreich werden von der Gesundheitskasse (ÖGK) bislang aber nur für Amalgamfüllungen die Kosten vollständig übernommen. Eine Lösung für die künftige Kostenregelung ist noch völlig offen.

Schwierige Suche nach Lösung

Amalgam besteht hauptsächlich aus Quecksilber. Das Schwermetall ist hochgradig giftig und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Den Stoff zu verbieten, um Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen, ist daher das Ziel des EU-weiten Verbots von quecksilberhaltigen Produkten. Doch in Österreich stellt dies Patientinnen und Patienten vor eine große Herausforderung. Denn die Kosten für Füllungen aus Kunststoff oder Zement, die ab 1. Jänner 2025 nur mehr zum Einsatz kommen dürfen, werden von der ÖGK nur teilweise übernommen. Bundesweit gibt es noch keine Regelung, wie es weitergehen soll. Laut ÖGK suche man derzeit noch nach einer Lösung, damit auch künftig den Versicherten Füllungen auf Kosten der Krankenversicherungsträger gewährt werden könnten.

Bereits jetzt verboten ist Dentalamalgam für Kinder unter 15 Jahren sowie Schwangere. In der Zahnmedizin wird es bereits seit über 100 Jahren eingesetzt, weil es preisgünstig, lange haltbar und leicht zu bearbeiten ist. Umstritten ist das Risiko, das von intakten Amalgamfüllung ausgeht, ebenso wie eine mögliche Gefahr durch Abrieb, wie das Krebsinformationsdienst informiert.