Dass Marlene Engelhorn kein Problem damit hat, ihr Geld der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und weniger Privilegierte zu unterstützen, ist kein Geheimnis mehr. Am vergangenen Wochenende nahm der „Gute Rat zur Rückverteilung“ seine Arbeit auf und diskutierte erstmals darüber, was mit ihrem 25-Millionen-Euro-Erbe geschehen soll. Dazu stand Engelhorn am Dienstag Armin Wolf in der ZiB2 auch Rede und Antwort.

Doch auch Marlene Engelhorns Wohltätigkeit kennt Grenzen. Beispielsweise sendet sie nicht an zufällig ausgewählte Personen E-Mails, in denen sie anbietet, finanzielle Unterstützung für „aufstrebende Unternehmer und lokale Projekte“ zur Verfügung zu stellen. Genau solche Phishing-Mails sind momentan im Umlauf. Darin werden die Adressaten aufgefordert, sich bei Interesse zu melden. Da keine Kontaktdaten angegeben sind, heißt das in diesem Fall, dass man auf die E-Mail antworten soll.

Ein Betroffener postete einen Screenshot auf Facebook und schrieb dazu: „Die Freude ist natürlich sehr groß. Aber was wohl die echte Marlene Engelhorn dazu sagt?“

So kann die Fake-E-Mail von „Marlene Engelhorn“ aussehen
So kann die Fake-E-Mail von „Marlene Engelhorn“ aussehen © Facebook (Screenshot)

Pressesprecher bestätigt Betrug

Die „echte“ Marlene Engelhorn äußerte sich gegenüber der Kleinen Zeitung auf Nachfrage in Person von Bernhard Madlener, dem Presseverantwortlichen des „Guten Rat für Rückverteilung“, zu den gefälschten E-Mails. Auch ihm seien diese bereits zugespielt worden. In einem offiziellen Statement ließ er ausrichten:

„Leider sind derzeit gefälschte E-Mails im Umlauf, in denen vorgegeben wird, dass sie vom „Guten Rat für Rückverteilung“ und/oder direkt von Marlene Engelhorn stammen. Bitte beachten Sie, dass wir nur über unsere offiziellen Kanäle (Website, Social Media) kommunizieren. Ideen zur Rückverteilung von Marlene Engelhorns Erbe werden derzeit (bis 9. Juni 2024) von 50 zufällig ausgewählten Bürger:innen erarbeitet. Alle Informationen dazu finden Sie auf https://guterrat.info.“

Den Betrügern, sollten sie ausgeforscht werden und in Österreich gemeldet sein, drohen harte Strafen. Beläuft sich der angerichtete Gesamtschaden auf mehr als 5.000 Euro, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Für alle Empfänger der E-Mail von „Marlene Engelhorn“ gilt, keinesfalls darauf zu reagieren. Man kann den Vorfall gegebenenfalls bei einer der Meldestellen für IT-bezogene Kriminalität bekannt geben.