Österreichs Klimaaktivistinnen und -aktivisten kämpfen um Aufmerksamkeit und Zustimmung in der Bevölkerung. Während Fridays For Future neben Streiks fürs Klima auf Demos gegen Rechtsextreme und für die Demokratie setzt – mehr dazu hier –, überlegt auch die Letzte Generation, wie sie weitermacht.

In Deutschland hat die Bürgerbewegung schon Ende Jänner bekannt gegeben, keine Straßen mehr blockieren zu wollen. Am Montag hat nun die österreichische Letzte Generation ihre Strategie für die Zukunft bekannt gegeben.

Was die Letzte Generation plant

Die neue Forderung: Man will Klimaschutz als Grundrecht in die Verfassung bringen. Das sei ein notwendiger Schritt, denn: „Die Regierung hat versagt und ignoriert die Wissenschaft. Wir nähern uns den Kipppunkten in rasender Geschwindigkeit“, sagt Sprecherin Anna Freund. Nicht einmal die letzte, „einfach umzusetzende“ Forderung – Tempo 100 – sei umgesetzt worden. „Deswegen fordern wir jetzt groß“, so die Aktivistinnen und Aktivisten. Wäre Klimaschutz in der Verfassung, wäre der Staat verpflichtet, gegen die Klimakrise vorzugehen.

Solange von der Regierung kein verbindlicher Plan vorgelegt wird, Klimaschutz in die Verfassung zu bringen, will die Letzte Generation „ihre Präsenz erhöhen“. Ab 26. Februar will man mit mehr Menschen auf die Straße gehen. „Größer, lauter und kompromissloser als je zuvor“, betont Freund. Ist das das Ende der Klebeaktionen? Die Letzte Generation bleibt vage: „Man darf gespannt sein, wir werden entschlossener und noch störender protestieren, es wird manchmal mit und manchmal ohne Kleber sein. Die Proteste werden diverser, wir schließen kein Mittel aus. Aber unsere Proteste bleiben friedlich und gewaltfrei.“ 150 Menschen protestieren derzeit laut der Organisation mit der Letzten Generation. Am 2. März ruft man zudem zum Großprotest in Wien auf.

Klimaschutz in die Verfassung?

Und wie wahrscheinlich ist, dass Klimaschutz in die Verfassung kommt? Grundsätzlich ist das in Österreich kein so schwieriges Unterfangen, erklärt Jurist Christoph Bezemek von der Uni Graz. Mindestens die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat muss bei der Abstimmung zur Änderung der Verfassung anwesend sein, von ihnen müssen sich zwei Drittel für die Änderung aussprechen. „Das ist weniger das Problem“, sagt Bezemek. Grundsätzlich ist aber der Umweltschutz schon in der Verfassung verankert. Und zwar im Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit. Umweltschutz ist als Staatszielbestimmung festgehalten. „Das ist als Programmauftrag für den Gesetzgeber zu sehen. Nun etwas Ähnliches noch dazuzupacken, wird wahrscheinlich die Situation nicht entscheidend verbessern“, meint Bezemek. Das Problem: Hält sich die Regierung nicht an die Verfassung, muss man vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Zwar wurde der VfGH auch schon mit der Prüfung von Klimabelangen beauftragt – siehe Klimaklagen –, bisher ist es aber noch nicht zu einer inhaltlichen Prüfung gekommen, die Klagen bzw. Beschwerden scheiterten an formalen Dingen.